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Luzern

Luzern: Auch Wildhüter und Fischereiaufseher dürfen bald Bussen verteilen

Der Bund plant, dass Ordnungsbussen künftig auch in anderen Bereichen als im Strassenverkehr und bei Betäubungsmittelverstössen verteilt werden können. Luzern muss nun die Gesetzgebung anpassen.
Fischereiaufseher Thomas Küng (rechts) und Walter Portmann, Obmann des Fischereireviers, beim Abfischen von Bachforellen im Ballenbach. (Bild: Urs Flüeler/Keystone, Escholzmatt, 18. Juli 2018))

Matthias Stadler

Autofahrer kennen es: Wer bloss leicht zu schnell fährt und von der Polizei in flagranti erwischt wird, kann seine Busse an Ort und Stelle bezahlen. Die Busse mag zwar ärgern, doch wenigstens ist der Fall zumeist gleich abgeschlossen.

Diese unbürokratische und schnelle Abhandlung – es handelt sich um sogenannte Ordnungsbussen – will der Bund ausdehnen (Ausgabe vom 5. Oktober 2018). Bislang sind solche Bussen lediglich im Strassenverkehr und bei Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz möglich. Dies dann, wenn eine geringfügige Übertretung begangen wurde und auch der Sachverhalt klar ist.

Neu: Ordnungsbussen auch im Umweltrecht möglich

Nun ist geplant, dass einige Verstösse im Ausländer- und Asylrecht, im Naturschutz- und Umweltrecht, im Waffen-, Schifffahrts-, Gesundheits- sowie im Gewerberecht ebenfalls mittels Ordnungsbussen abgewickelt werden können. Bis dato werden Verfehlungen in diesen Bereichen in einem ordentlichen Strafverfahren abgewickelt.

Die Kantone müssen die Anpassungen und den neuen Bussenkatalog anwenden. «Der Handlungsspielraum für die Kantone ist nicht sehr gross», erklärt der Luzerner Justizvorsteher Paul Winiker (SVP). «Wir setzen einfach Bundesrecht um.» Der Kanton plant, dass neu nicht nur Polizisten sowie Sicherheitsassistenten Ordnungsbussen erheben dürfen, sondern im spezifischen Fall auch Fachbearbeiter des Amts für Migration, der kantonale Fischereiaufseher sowie vermehrt die kantonalen Wildhüter.

Die Vernehmlassung zu den kantonalen Anpassungen ist zu Ende, die Regierung veröffentlicht nun die Botschaft an den Kantonsrat. Sie schreibt, die Vorlage sei bei Parteien und Organisationen auf Zustimmung gestossen. Kritik gab’s zu einzelnen Punkten, etwa, weshalb nicht auch Revierförster Ordnungsbussen verteilen können. Die Regierung schreibt dazu, darauf werde «aus Gründen eines effizienten Personaleinsatzes» verzichtet.

Weniger Bürokratie dank Anpassung des Regelwerks

Der Justizdirektor sagt, dass es in der Anpassung des Ordnungsbussenrechts unter anderem um die Definition gehe, wer neben der Polizei befugt ist, Bussen zu verhängen. So könne etwa der Wildhüter eingreifen und eine Sofortbusse ausstellen, wenn jemand unberechtigt in einem Wald herumfahre. «Das ist direkt und unbürokratisch.» Heute müsste laut Winiker eine Strafanzeige gemacht werden, die ein Verfahren nach sich ziehen würde.

Die geplante Vereinfachung habe denn auch Kostenauswirkungen: «Mit dem neuen Recht muss die bei einer Übertretung erwischte Person nur die Ordnungsbusse bezahlen, der Aufwand eines Strafverfahrens vor dem Übertretungsstrafrichter der Staatsanwaltschaft fällt weg. Damit wird auch der ganze Justizapparat entlastet.»

Die Regierung erwartet, dass mit dem angepassten Ordnungsbussenrecht keine grundlegenden Änderungen erfolgen. 99 Prozent der Ordnungsbussen – pro Jahr sind es im Kanton Luzern zwischen 70'000 und 80'000 ohne automatische Überwachungsanlagen wie Blitzkästen – würden im Strassenverkehr anfallen. «Es ist nicht mit wesentlich mehr Ordnungsbussenverfahren im Kanton Luzern zu rechnen.»

Die Botschaft der Regierung wird nun in der Justiz- und Sicherheitskommission vorberaten. Die erste Beratung im Kantonsrat ist für die Juni-, die zweite Beratung für die September-Session dieses Jahres vorgesehen. Die Gesetzesanpassungen sollen – wie die Bundeserlasse – auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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