Alexander von Däniken
Alexander von Däniken
Alexander von Däniken
Es rumort weiter in Nottwil. Nach dem Lohnexzess um den abtretenden Direktor der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV), Thomas Troger, muss sich die Stiftung als Dach der Gruppe mit einer Aufsichtsbeschwerde befassen. Der Verein Parawatch, der aus besorgten Mitgliedern der Vereinigung besteht, hat die Beschwerde bei der eidgenössischen Stiftungsaufsicht eingereicht. Dies teilt der Verein mit.
Zur Erinnerung: Troger hatte ein Salär von 410'000 Franken bezogen. Sein designierter Nachfolger, der FDP-Politiker Charly Freitag, wird ab seinem Amtsantritt Anfang Mai 2019 mit 201'500 Franken entlöhnt. Weiter wurden Troger Machtkonzentration und Vetternwirtschaft vorgeworfen (wir berichteten).
Der Verein Parawatch fordert nun die Absetzung von Daniel Joggi als Präsident der Paraplegiker-Stiftung und als Stiftungsratsmitglied. Joggi habe in diesen Funktionen den «Lohnexzess» von Thomas Troger jahrelang gebilligt. In der unserer Zeitung vorliegenden Beschwerde heisst es: «Was die Lohngestaltung des SPV-Direktors betrifft, ist der Stiftungsrat dieser Verantwortung zum grossen finanziellen und ideellen Schaden der Paraplegiker-Gruppe nicht nachgekommen.»
«Schadenssumme von über zwei Millionen»
Der Verein nimmt auch Christian Betl in die Pflicht. Dieser habe als Stiftungsrat sowie Präsident der SPV und damit als direkter Vorgesetzter von Thomas Troger ebenfalls zum zu hohen Lohn beigetragen. Entsprechend müsse auch Betl von seinen Funktionen entbunden werden. Der Verein folgert aufgrund einer unabhängigen Lohnstudie: «Durch die überhöhten Lohnbezüge lässt sich im Vergleich zu einem für eine Non-Profit-Organisation angemessenen Lohn für die vergangenen Jahre eine Schadenssumme von über zwei Millionen Franken beziffern.»
Sowohl Joggi wie auch Betl und Troger sollen darum künftig keine Funktionen innerhalb der Schweizer Paraplegiker-Gruppe mehr wahrnehmen dürfen, fordert Parawatch. Weiter soll die Stiftung organisatorische und personelle Vorkehrungen treffen, dass künftig «verantwortungsvoll mit Spendenmitteln und öffentlichen Geldern umgegangen wird», heisst es in der Beschwerde von Parawatch.
Bundesamt forderte Geld zurück
Die SPV kümmert sich um sportliche, rechtliche und freizeitliche Belange von Querschnittgelähmten. Sie erhält dafür einen jährlichen Beitrag von der Stiftung. Die Stiftung finanziert sich über Spenden und Beiträge von den 1,8 Millionen Mitgliedern der Gönner-Vereinigung. Die zweite wichtige Einnahmequelle der SPV sind Zahlungen des Bundesamts für Sozialversicherungen. Umfang: knapp 2,5 Millionen Franken pro Jahr.
Der Verein Parawatch prangert nicht nur die Lohnfrage bei der SPV an, sondern auch den Umgang mit den Geldern generell. So habe die Vereinigung bis Ende 2016 ein Vermögen von mehr als 27 Millionen Franken angehäuft. Die Stiftung habe nämlich jedes Jahr im Voraus einen Betriebsbeitrag an die SPV überwiesen. Die Rückzahlung sei aber unabhängig davon erfolgt, wie viel von diesem Beitrag tatsächlich benötigt wurde.
In der Jahresrechnung 2017 weist die SPV nun ein Defizit von rund 2 Millionen Franken aus, weil sie knapp 2 Millionen an das Bundesamt für Sozialversicherungen zurückgezahlt haben soll. Das Bundesamt bestätigte gegenüber Parawatch aber nur eine Rückzahlung in der Höhe von 1,5 Millionen Franken.
Stiftung lieh sich 7 Millionen
Unabhängig von dieser Differenz ist laut Parawatch vor allem massgeblich, «dass dies nur geschah, weil die SPV zu viel Spendengelder hortet, statt diese den Betroffenen zukommen zu lassen». Noch etwas stösst dem Verein Parawatch sauer auf. Offenbar lieh die SPV der Stiftung rund 7 Millionen Franken für ein Um- und Neubauprojekt – zu einem Zins von 1 Prozent. Für Parawatch ist es «in keiner Weise nachvollziehbar», weshalb die Stiftung als hauptsächliche Geldgeberin der SPV für eine Verzinsung für Geldwerte aufkommen soll. Zumal das Geld letztlich nur deshalb bei der Paraplegiker-Vereinigung vorhanden ist, weil sie ihr Konto mit Beträgen der Stiftung anhäufte.
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung teilt auf Anfrage mit, man habe noch keine Kenntnis von der Aufsichtsbeschwerde und könne darum derzeit keine Stellungnahme abgeben.