notifications
Zug

Liste säumiger Prämienzahler in Zug: «Über den präventiven Aspekt lässt sich nur spekulieren»

Nur wenige Kantone führen noch eine Liste säumiger Prämienzahler. Im Kanton Zug wird diese «schwarze Liste» geführt. Deren Wirksamkeit jedoch kann nicht belegt werden.
Insgesamt zeige sich im Kanton Zug ein pragmatischer Umgang mit der «schwarzen Liste» der säumigen Prämienzahler, stellt der Regierungsrat fest.
(Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Die Liste säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler (LSP) oder kurz «schwarze Liste» wird seit 2012 im Kanton Zug geführt. Die Krankenversicherer können seit Einführung uneinbringliche Prämien- oder Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten zu 85 Prozent der öffentlichen Hand in Rechnung stellen. In die «schwarze Liste» aufgenommen werden Personen, die ihre Prämien und Leistungen nicht bezahlen. Die SP-Fraktion im Kantonsrat verlangte mittels Interpellation eine Bilanz – und stellte dazu entsprechende Fragen. Die Antwort der Zuger Regierung liegt nun vor.

Das System LSP habe im Kanton Zug keine hohen Wellen geschlagen, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Die Gemeinden hätten bei der Umsetzung «eine ebenso effiziente wie zweckmässige Organisationsform gewählt». So ist die Durchführungsstelle Krankenversicherungsausstände bei der Stadt Zug angesiedelt. Insgesamt zeige sich im Kanton Zug ein pragmatischer Umgang, die Verweigerung dringender oder lebenswichtiger medizinischer Behandlungen sei, wie eine Umfrage unter den Zuger Kliniken und Spitälern ergeben habe, nie ein Thema gewesen.

Per Ende des letzten Jahres waren 437 Personen auf der Liste. Gelöscht wurden per Dezember 2017 27 Einträge. Wobei eine Auswertung für die Gründe der Löschung nicht verfügbar sei. Die Gemeinden wendeten 2017 845 000 Franken auf, um die Krankenversicherer zu 85 Prozent für die Verlustscheine aus Forderungen für Prämien und Kostenbeteiligungen zu entschädigen. Im Gegenzug überwiesen die Krankenkassen den Gemeinden in diesem Jahr bislang knapp 102 000 Franken. Überwiesen werden von den Versicherern 50 Prozent, wenn 100 Prozent der Forderung vom Schuldner beglichen sind.

In der Praxis, so der Regierungsrat, müsse unterschieden werden zwischen Personen, die nicht zahlen wollen, und solchen, die nicht zahlen können. Diesen stünden die individuelle Prämienverbilligung und die Sozialhilfe zur Verfügung.

Für jene, die nicht zahlen wollen, senden die Aufnahme in die schwarze Liste und der Aufschub der Leistungserbringung das richtige Signal. Aber: «Über den präventiven Aspekt lässt sich nur spekulieren», so die Regierung. Die Rückmeldungen aus den Gemeinden zeigen, dass nur wenige Schuldner auf Betreibungsmeldungen reagieren. Die Gemeinden übrigens sind mehrheitlich LSP-skeptisch, wie aus Rückmeldungen hervorgehe. (haz)

Kommentare (0)