Für den Kanton ist die Massnahme eine Gratwanderung: Auf der einen Seite brauchen die notleidenden Firmen möglichst schnell finanzielle Hilfe. Auf der anderen Seite haben die Steuerzahler ein Anrecht darauf, dass das Geld mit der nötigen Sorgfalt ausgegeben wird. Und als wäre das nicht genug, ändert der Bund immer wieder die Rahmenbedingungen. Diese Gratwanderung hat der Kanton Luzern bis jetzt gut hingekriegt – wohlwissend, dass er es nie allen Recht machen kann. Doch auch der Regierungsrat dürfte sich über die Rechte der Steuerzahler Gedanken machen. So machte unsere Zeitung vor nicht einmal vier Wochen publik, dass Firmen, die einen Jahresgewinn erzielen, diesen Gewinn bis maximal in der Höhe des A-fonds-perdu-Beitrags zurückzahlen müssen.
Ab Oktober will der Bundesrat die Gratistests abschaffen. Es sei nicht mehr zu verantworten, wenn eine Mehrheit der Bevölkerung die Tests für jene zahlt, die sich nicht impfen lassen wollen, begründet Innenminister Alain Berset. Um Steuergeld geht es auch bei der Härtefallunterstützung von Bund und Kantonen. Über 190 Millionen Franken haben Unternehmen allein im Kanton Luzern bis jetzt zugesprochen erhalten.
Seit dem 15. Dezember 2020 können Luzerner Firmen ein Härtegesuch stellen. Es wäre an der Zeit, über Ausstiegsszenarien nachzudenken. Das setzt allerdings voraus, dass der Bundesrat die versprochenen Lockerungen umsetzt – und damit die Wirtschaft von den letzten Fesseln befreit.