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Zug

Lesermeinungen zum Verhüllungsverbot

Zur Abstimmung vom 7. März.

Haben Sie schon gesehen, wie Burka-Trägerinnen im Restaurant mühsam das Essen unter dem Stoffvorhang in den Mund schieben müssen? Das ist, nebst der übrigen Gesichtsverhüllung, menschenunwürdig und zu verabscheuen. Die Burka ist ein Symbol des Islams, und in vielen islamischen Staaten hat die religiöse Führung die Macht über den Staat. In Europa ist die Religion dem Staat untergeordnet, und es gelten christliche Werte. Mangelhaft informierte Gegnerinnen behaupten, die Verhüllungsverbots-Initiative stelle die in der Schweiz wohnhaften rund 300000 Muslime damit unter Generalverdacht. Das ist natürlich gelogen.

In Europa haben fortschrittliche Staaten wie zum Beispiel Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Holland und Österreich das Verhüllungsverbot bereits umgesetzt. Auch wenn es eine Minderheit betrifft – Hooligans und Krawallanten sind im Verbot eingeschlossen – ist die Massnahme dringend nötig: Wehret den Anfängen.

Der von einer schwachen Mehrheit in den eidgenössischen Räten unterstützte Gegenvorschlag ist zahnlos und erreicht das in der Initiative angestrebte Ziel bei Weitem nicht. Ebenso hirnrissig ist die Forderung, die Kantone sollten das Verhüllungsverbot regeln. Was ein «Flickenteppich» bringt, erleben wir gerade bei der Coronapandemie. Aus real- und gesellschaftspolitischer Sicht sowie in Anbetracht der aufgezwungenen und ungebremsten Migration ist der Verhüllungsverbots-Initiative mit einem klaren Ja zuzustimmen.

Hermann Kiener, Cham

Ein Scheinproblem mit einem in der Bundesverfassung niedergeschriebenen Verbot bezeichne ich als reine Symbolpolitik. Das Argument, die Freiheit der Frauen mit dieser Initiative bestärken zu wollen, betrachte ich als Armutszeugnis. Hand aufs Herz: Wie vielen Frauen mit Burka oder Niqab sind Ihnen schon begegnet? Bereits heute ist es strafrechtlich verboten, eine Frau zum Tragen eines Schleiers zu zwingen. Offenbar gehen die Initianten davon aus, dass muslimische Frauen nicht in der Lage sind, selbständig über ihre Kleidung zu entscheiden. Die dahinterstehende Idee, Muslimas müssten vom Staat befreit werden, weil sie als Frauen und Muslimas per se nicht in der Lage seien, selbstbestimmt zu handeln, offenbart ein zutiefst patriarchalisches und kolonialistisches Frauenbild. Das Burkaverbot greift in die Grundrechte der persönlichen Freiheit, der Glaubens- und Gewissensfreiheit, der Rechtsgleichheit und des Diskriminierungsverbots ein. Diese Eingriffe sind mit einer offenen und liberalen Gesellschaft nicht vereinbar, weder mit Argumenten der Gleichstellung oder der öffentlichen Sicherheit, noch mit einer diffusen Vorstellung des Zusammenlebens. Die Voraussetzungen für einen Grundrechtseingriff – die Verhältnismässigkeit und ein öffentliches Interesse – sind für ein allgemeines Verhüllungsverbot mit vielen Ausnahmen nicht gegeben. In den Parlamenten hat man sich auf einen indirekten Gegenvorschlag geeinigt, welcher bei Ablehnung der Burkainitiative in Kraft tritt. Dieser schreibt die Enthüllung für Identifikationszwecke durch die staatlichen Behörden vor, und so soll es auch sein. Aus all den obgenannten Gründen werde ich am 7. März ein Nein in die Urne werfen und würde mich freuen, wenn auch Sie dies tun würden. Danke.

Cédric Schmid, Päsident FDP, Stadt Zug, Zug

Welch glücklich Land, das ausgerechnet während einer beklemmenden Pandemie über eine Verfassungsänderung abstimmen darf, die etwa dreissig Personen in einer gut acht Millionen betragenden Bevölkerung betrifft – tu felix Helvetia, in der Tat. Was bei vielen befürwortenden Stimmen zum Verhüllungsverbot auffällt, ist der Hinweis, wonach mit ihm auch den sattsam bekannten Auswüchsen verhüllter marodierender Krawallanten an Demonstrations- und Sportveranstaltungen der Riegel geschoben werden könne. Grundsätzlich stimmt das, bloss sind diese Rabauken seit Jahrzehnten aktiv und keinem Wobmann dieser Welt ist es während dieser Zeit je in den Sinn gekommen, einen entsprechenden Vorstoss zu unternehmen. Seine und des Egerkinger Komitees Minarett-Initiative war von genauso xenophober Stossrichtung wie die jetzt zur Abstimmung gelangende aus derselben Küche. Das Argument von den damit einzubremsenden Chaoten ist deshalb unglaubwürdig und wenig redlich, denn dieser Handlungsbedarf besteht gefühlt schon ewig. Im Übrigen kann man jede Wette darauf abschliessen, dass künftige Demos und Aufmärsche zu Sportereignissen ohne Corona-Zwänge wie gehabt durch Vermummte zu brachialen Saubannerzügen verkommen, die dabei wie bisher praktisch unbehelligt bleiben werden. Andere Kriminelle, welche die Leute bei Einbrüchen und dergleichen um ihr Hab und Gut bringen wollen, werden tendenziell auch kein Vermummungsverbot respektieren, gehören Masken in dieser Branche doch gewissermassen zur Berufsbekleidung. Ohnehin hätte man diesen vorgeschobenen Zwecken auf Gesetzesebene wohl längst begegnen können, dazu bräuchte es bestimmt kein Burkaverbot in unserer Verfassung. Dass ein Walter Wobmann seit bald achtzehn Jahren im Nationalrat sitzt, dafür per annum wohl um die hundertzwanzigtausend Franken aus Steuergeldern kassiert und als Gegenleistung ganze zweimal mit völlig unnötigen, unverhältnismässigen und obendrein millionenteuren Initiativen gegen den Bau von Minaretten und einem Verbot des Burkatragens von sich reden und auf sich aufmerksam macht, ist eine in beiderlei Hinsicht schon fast obszöne Verschleuderung unserer Steuerfranken. Woher kennen Wobmann, die SVP und ihre Verbündeten die «niederen» Motive fürs Burkatragen? Mir wäre es auch lieber, es gäbe diese uns völlig fremde Verhüllung nicht, dennoch sind alle diesbezüglichen Vorwürfe eine dreiste Anmassung, denn niemand ausser den Betroffenen weiss, warum sie das tun. Von einem Zuger SVPler war jüngst in den Forumsspalten dieser Zeitung von der scheinbaren Dringlichkeit («… die Einführung dieser dringend nötigen Verfassungsänderung …») des Anliegens zu lesen. Geht’s allenfalls auch eine Hausnummer kleiner? Wegen kolportiert etwa dreissig Burka-/Nikab-Trägerinnen eine «dringende» Änderung der Verfassung, die ihr als peinliche Kleidervorschrift kaum je zur Ehre gereichen wird? Man ist angesichts solch grotesk verschobener Proportionen versucht, statt sich über «Tu felix Helvetia» zu freuen, ob des Bonmots «Über Italien lacht die Sonne und über die Schweiz die ganze Welt» in eine milde Resignation zu verfallen.

Werner Gerber, Allenwinden

Eine Burka oder ein Niqab haben nichts mit Religion zu tun. Es ist eine Art der Züchtigung und Erniedrigung der Frau. Weder die Burka noch der Niqab sind traditionelle islamische Frauenkleider, noch sind sie ein Gebot des Korans. Erst im 19. Jahrhundert wurde die Geschlechterapartheid im Islam gefordert und später von radikal fundamentalen Regimes durchgesetzt. In den 1970er und -80er Jahren trugen die Frauen in den afghanischen und iranischen Strassen Miniröcke und offenes Haar. Seit der islamistischen Revolution sowie dem Machtanspruch der Taliban und anderen radikalen Gruppierungen müssen sich die Frauen verschleiern. Bei einer Ganzkörperverschleierung der Frau geht es um deren Kontrolle durch den Mann. Der weibliche Körper könnte als Objekt der Begierde gelten, daher soll er für die Öffentlichkeit unsichtbar gemacht werden. Solche «Bräuche» passen nicht in unsere freie Schweiz. Ja zur Verhüllungsinitiative am 7. März.

Vreni Althaus, Rotkreuz

Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» beschlossen. Dieser tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird. Haben Sie diesen Gegenvorschlag schon studiert? Noch nicht? Holen Sie es nach, falls Sie damit liebäugeln, die Initiative abzulehnen. Ein nur halbwegs liberal und vernünftig denkender Mensch kann die Initiative nämlich nur schon deshalb nicht ablehnen, weil dann automatisch ein Staatsausbau- und Geldverteilungsprogramm in Kraft tritt. Auf Basis von Schlagworten wie «Gleichstellung» oder «Verbesserung der Situation der Frauen in Entwicklungsländern» würden Bundesgelder mit der Giesskanne verteilt. Ein richtiges Schlaraffenland für die linke Sozialindustrie. Der Gegenvorschlag ist ein wahrer Albtraum, ganz besonders in einer Zeit, in der die Bundeskasse ohnehin schon genug bluten muss. Sagen deshalb auch Sie JA zum Verhüllungsverbot!

Michael Riboni, SVP-Kantonsrat, Baar

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