Roseline Troxler
Roseline Troxler
Roseline Troxler
Zahlreiche Organisationen übernehmen für den Kanton Luzern verschiedenste Aufgaben – etwa die Betreuung von Menschen mit einer Behinderung oder die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Die wichtigsten Eckpunkte der Dienste, welche die Organisationen für den Kanton erbringen, werden in einem Leistungsauftrag geregelt. Dieser ist meist während vier Jahren gültig. Dazu gehört etwa die Anzahl der angebotenen Plätze.
Während der Leistungsauftrag die inhaltlichen Rahmenbedingungen vorgibt, regelt die Leistungsvereinbarung weitere Punkte wie die Entschädigung durch den Kanton. Im Fall der Stiftung Rodtegg etwa zahlt der Kanton der Organisation rund 12,9 Millionen Franken – ein grosser Brocken bei einem Gesamtbudget von 19,4 Millionen. Die Leistungsvereinbarungen bestehen in der Regel für ein Jahr.
Organisationen sprechen von grossem Aufwand
Den Umgang des Kantons mit diesen Leistungsvereinbarungen kritisieren mehrere Organisationen. Marc Pfister ist Geschäftsführer der IG Arbeit, die zum Ziel hat, Personen mit psychischen Schwierigkeiten wieder in die Arbeitswelt zu integrieren. Pfister sagt auf Anfrage: «Die Leistungsvereinbarungen sind jedes Jahr ein Thema.» Die Verhandlungen würden aus unternehmerischer Sicht einen riesigen Aufwand sowohl für die Institutionen wie auch für die Verwaltung bedeuten. Er plädiert daher für längere Vereinbarungen. Ausserdem stört er sich daran, dass diese sehr spät, das heisst, je nach politischer Agenda erst im November oder gar Dezember vorliegen würden. Dies stelle die Organisation bei der Budgetierung vor grosse Herausforderungen und erschwere die Planung.
«Die Vereinbarungen liegen oft erst im Dezember vor.»
Ursula Schärli, Geschäftsleiterin SAH
Die Kurzfristigkeit bereitet auch Ursula Schärli, Geschäftsleiterin des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks Zentralschweiz, Schwierigkeiten. «Die definitiven Vereinbarungen liegen oft erst im Dezember vor, wenn wir unsere Budgetierung und Personalplanung für das Folgejahr schon abgeschlossen haben.» Daher könne die Einsatzplanung erst extrem kurzfristig erfolgen. Die Planungssicherheit für das Folgejahr ist vielfach nicht gegeben. «Die Unsicherheit bei den Mitarbeitenden ist jedes Jahr gross.» Einfacher sei dies bei den Vereinbarungen mit dem Kanton Zug (siehe Box).
Ursula Schärli würde es schätzen, wenn Vereinbarungen mit dem Kanton Luzern auch Gewissheit über das Volumen bieten, das heisst die Zahl der Fälle. «Im Kanton Luzern haben wir keine finanzielle Garantie, wenn das Volumen tiefer ausfällt, als vorhergesagt.» Das unternehmerische Risiko trage das SAH Zentralschweiz zum grössten Teil selbst.
Mehr Vorlauf, bevor Sparhebel angesetzt wurde
In der «fehlenden Planbarkeit» sieht auch Luitgardis Sonderegger ein Problem. Sie ist die Direktorin der Stiftung Rodtegg, welche Menschen mit körperlicher Behinderung betreut. Die Vereinbarungen würden teilweise erst im Januar, also im laufenden Jahr, eintreffen. «Die Planbarkeit ist im Budgetprozess somit nicht gegeben. Da jeweils noch kein Vertrag vorliegt, leben wir von Annahmen.» Dies sei nicht immer so gewesen. Vor rund fünf Jahren, bevor bei vielen sozialen Organisationen der Sparhebel angesetzt wurde, seien jeweils bereits im Frühsommer Verhandlungen geführt worden. «Heute erhalten wir die fertigen Verträge, Verhandlungen sind faktisch gar nicht mehr oder nur in kleinstem Umfang möglich. Wir werden mehr oder weniger vor Tatsachen gestellt», kritisiert Sonderegger.
Für André Thürig, Stellvertretender Direktor der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern (SSBL), liegt zwar ein erster Vorschlag meistens schon frühzeitig vor. Die Schwierigkeit sei dann, dass «eine Rechtsverbindlichkeit erst nach der Genehmigung des kantonalen Budgets zu erwarten ist». Das Budget der SSBL könne daher jeweils nur unter Vorbehalt genehmigt werden.
«Wir investieren in Systeme statt in die Lebensqualität von Menschen.»
Pirmin Willi, Direktor Stiftung Brändi
Genereller klingt die Kritik von Pirmin Willi, Direktor der Stiftung Brändi. So stört er sich etwa daran, dass Menschen mit einer Behinderung neu «als Fallpauschale abgerechnet werden». Er bezieht sich dabei auf das System des individuellen Betreuungsbedarfs und verweist auf die administrativen Folgen. «Wir investieren in Systeme statt in die Lebensqualität von Menschen.»
Die Kritik der Organisationen wegen des späten Verhandlungstermins der jährlichen Vereinbarungen entgegnet Edith Lang, Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft, wie folgt: «Jeder Planungsprozess ist mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Beide Vertragsparteien sind grundsätzlich interessiert, dass diese möglichst gering ist.» Ausserdem betont sie, dass die Organisationen «die für den Kanton geltenden Parameter der Budgetierung frühzeitig zugestellt» erhalten.
Im laufenden Jahr hätten die Organisationen die Leistungsvereinbarungen ab Mitte September im Entwurf erhalten. «Der Kanton wird die Verhandlungen voraussichtlich mit den meisten Einrichtungen Ende November abschliessen», sagt Edith Lang. Dies ist laut der Dienststellenleiterin früher als in anderen Jahren. Grund ist eine neue Form der Abrechnung – mittels individuellen Betreuungsbedarfs und eines einheitlichen Bogens der Abrechnung. Ausserdem hat der Kantonsrat das Budget dieses Jahres bereits im Oktober genehmigt.
Mehrjährige Verträge sind vorerst vom Tisch
Im Frühling 2016 hiess es seitens Kanton, dass dieser mit den sozialen Institutionen künftig mehrjährige Leistungsvereinbarungen abschliessen will. Doch daraus wird nun vorläufig nichts. «Den Zeitpunkt für die Einführung von mehrjährigen Leistungsvereinbarungen erachten wir momentan als ungeeignet», sagt Edith Lang. Sie verweist dabei auf den Systemwechsel von der Pauschalentschädigung auf den individuellen Betreuungsbedarf. «Wir möchten zuerst Erfahrungen sammeln und Justierungen vornehmen.»