Der Landrat lehnte auf Antrag der Regierung und der vorberatenden Kommission BUL mit 43 zu 13 Stimmen ein Postulat von Landrat Armin Odermatt (SVP, Oberdorf) ab. Dieser hatte den Regierungsrat aufgefordert, die Möglichkeiten zum Erwerb von Realersatz von Kulturland zu prüfen.
Der Kanton sei bei grösseren Bauvorhaben regelmässig mit Einwendungen konfrontiert, weil Grundeigentümer den Wunsch äussern, Realersatz zu erhalten für Flächen, die für das Vorhaben benötigt werden, hiess es im Postulat.
Regierung hält an aktueller Praxis fest
Die Regierung hielt fest, sie prüfe schon heute im Einzelfall den Landerwerb als Realersatz. Das bäuerliche Bodenrecht lasse dies jedoch nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen und in einem eng abgesteckten Rahmen zu. Die Beschaffung strategischer Landreserven für spätere Vorhaben sei aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben gar nicht möglich. Demzufolge sei an der aktuellen Praxis des Kantons hinsichtlich Realersatz festzuhalten.
«Wir wollen nicht, dass die Regierung den halben Kanton aufkauft», entgegnete Postulant Armin Odermatt.
«Aber wir möchten ‹nur› einen Bericht, eine Art Handbuch für betroffene Liegenschaftsbesitzer, wie das in solchen Fällen funktioniert.»
Baudirektorin Therese Rotzer zeigte zwar Verständnis für das Anliegen, erklärte aber auch, ein Postulat sei da, um eine Sachlage zu prüfen. Wenn diese Sachlage schon im Voraus klar sei, müsse man nicht die Verwaltung nochmals damit beschäftigen. Man könne im Einzelfall betroffene Liegenschaftsbesitzer sicherlich beraten. Für ein Handbuch darüber wäre die Baudirektion aber der falsche Ansprechpartner, das betreffe das Amt für Landwirtschaft.
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