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Uri

Landrat soll auch in Notsituationen tagen können

Der Landrat berät in eigener Sache. In der März-Session stehen Änderungen der Geschäftsordnung zur Debatte.
Blick in den Uristiersaal bei der Februar-Session des Urner Landrats. (Bild: Anian Heierli (3. Februar 2021))

Markus Zwyssig

Der Landrat muss in Ausnahme- und Notsituationen rasch und flexibel Handeln können. Das zeigt sich gerade in der Coronapandemie und den damit verbundenen Einschränkungen. Damit der Betrieb trotzdem aufrechterhalten werden kann, soll die Ratsleitung die Kompetenz erhalten, in begründeten Situationen von den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landrats ausnahmsweise abzuweichen. Die Ratsleitung unterbreitet dem Landrat in der März-Session entsprechende Änderungen der Geschäftsordnung. Die Revision nimmt zudem zwei weitere Themen auf. Zum einen die Sitzordnung der Ratsmitglieder. Zum andern soll die Regelung für die Abschreibung von Motionen präzisiert werden.

Die Ratsleitung hat im Januar zu den geplanten Änderungen eine Vernehmlassung durchgeführt. Alle Fraktionen begrüssen die Änderungen. Unbestritten sind insbesondere der Vorschlag zur Sitzordnung und die Präzisierung der Abschreibung von Motionen. Auch die neuen Kompetenzen der Ratsleitung in Notsituationen wird im Grundsatz von allen Fraktionen unterstützt. Diese sollen vor allem gelten, wenn der Landrat gar nicht zusammen kommen kann. In der Ratsleitung sind alle Fraktionen mit je einer Stimme vertreten. «Alle Fraktionen sind demnach einbezogen und haben das gleiche Stimmrecht, wenn die Ratsleitung in einer Notsituation beschliesst, von den geltenden Bestimmungen abzuweichen», heisst es im Bericht.

Rückmeldungen gab es in der Vernehmlassung, insbesondere zur physischen Anwesenheit der Ratsmitglieder bei den Sessionen. Die FDP- und die SVP-Fraktion begrüssen eine solche ausdrücklich. Auch die SP/Grüne-Fraktion unterstützt die Formulierung. Die CVP-Fraktion begrüsst zwar, dass das physische Zusammenkommen des Parlaments als prioritär beurteilt wird, stört sich aber, dass einzelnen Ratsmitgliedern aufgrund von Isolation und Quarantäne eine Teilnahme verwehrt sein könnte. Sie regt deshalb an, die digitale Stimmabgabe zu prüfen, wenn die Abwesenheit wegen einer behördlichen Massnahme oder einer Naturkatastrophe erfolgt.

Ratsleitung zieht physische Anwesenheit einer digitalen Sitzung vor

Gemäss der Kantonsverfassung ist eine Behörde beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. An einer Landratssession müssen demnach mindestens 33 Mitglieder teilnehmen. Für die Ratsleitung ist das Debattieren vor Ort und das physische Zusammenkommen «wichtig und wesentlich für die Beschlussfassung der Legislative». Bisher lasse sich nicht feststellen, dass mehr Ratsmitglieder bei Sessionen wegen Quarantänemassnahmen fehlen würden, als bei Sessionen, die vor der Coronapandemie stattfanden. Ausnahmen von der physischen Anwesenheit sollen denn auch auf Notsituationen beschränkt werden. Fehlen einzelne Ratsmitglieder, sollen diese nicht digital an der physischen Session teilnehmen und abstimmen. Sollte aber beispielsweise eine ganze Fraktion wegen behördlich angeordneten Quarantänemassnahmen fehlen, könnte die Ratsleitung eine virtuelle Teilnahme oder digitale Stimmabgabe ermöglichen. Es bestünde aber auch die Möglichkeit, kurzfristig einen neuen Termin festzulegen.

Im Unterschied zu den Sessionen soll es für landrätliche Kommissionen in dringenden Fällen neu ausdrücklich auch möglich sein, dass sich die Kommissionsmitglieder nicht physisch treffen. So fasst die Finanzkommission bereits heute Beschlüsse im Zirkularverfahren. Namentlich dann, wenn sie innert fünf Tagen die Dringlichkeit eines Vorschusskredits zu beurteilen hat. Neben Zirkulationsbeschlüssen sollen auch Telefon- oder Videokonferenzen ermöglicht werden.

Im Landrat sitzen die Ratsmitglieder nach Fraktionszugehörigkeit und innerhalb des Fraktionsblocks nach Gemeinden. Fusionen, wie diejenige von Seedorf und Bauen, beeinflussen die Sitzordnung. Deshalb soll eine offenere Formulierung in der Geschäftsordnung aufgenommen werden. Die Ratsmitglieder sollen weiterhin nach Fraktionen sitzen. In der Geschäftsordnung wird jedoch auf eine vorgeschriebene Reihenfolge innerhalb des Fraktionsblocks verzichtet. Die Ratsleitung soll die Sitzordnung auf Vorschlag des Ratssekretariats festlegen.

Bei nicht erfülltem Auftrag braucht es einen Bericht der Regierung

Motionen, die erfüllt sind, erklärt der Landrat mit dem entsprechenden Sachgeschäft oder mit dem Beschluss zum Rechenschaftsbericht als erledigt. Präzisiert werden soll nun in der Geschäftsordnung, dass der Regierungsrat die Abschreibung auch beantragen kann, wenn der Auftrag zwar nicht erfüllt, aber nicht aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall hat er dies mit einem besonderen Bericht zu begründen. Auslöser für diese Änderung war die Tatsache, dass der Landrat in der November-Session bei der Beratung des Rechenschaftsberichts die Motion von Céline Huber (CVP, Altdorf) zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nachhaltige Finanzierung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen – entgegen dem Antrag des Regierungsrats – nicht abgeschrieben hat.

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