(sda) Das Kantonsparlament lehnte mit 43 zu 10 Stimmen eine Motion von Thomas Wallimann (Grüne) ab. Wallimann forderte, dass bei Abstimmungen die Rechte von Landratsminderheiten sowie Initiativ- oder Referendumskomitees zu schützen seien. Ihnen sei in den Abstimmungsbotschaften gleich viel Platz einzuräumen wie dem Regierungsrat selbst. Das kantonale Wahl- und Abstimmungsgesetz sei entsprechend zu präzisieren und zu ergänzen.
Wallimanns Motion geht auf die kantonale Abstimmung zur Modernisierung des Flugplatzes Buochs vom Herbst 2017 zurück. Das Nidwaldner Verfassungsgericht hatte damals festgestellt, dass die Abstimmungsbotschaft des Regierungsrats nicht verfassungskonform gewesen sei. Das Gericht bemängelte, dass den Gegnern der Vorlage viel zu wenig Platz eingeräumt worden sei. Damit sei die Abstimmungsfreiheit der Nidwaldner Stimmbürger verletzt worden.
Es habe bei der Regierung seither zwar ein Lernprozess stattgefunden, sagte Wallimann. In einer Demokratie müsse der Bürger aber Zugang zu verlässlichen Informationen haben. Letztlich gehe es darum, Minderheiten zu schützen, und jeder könne sehr schnell bei politischen Abstimmungen in die Minderheitenposition kommen.
Der Landrat zeigte sich durch das Urteil des Verfassungsgerichts indes nicht alarmiert. Der Regierungsrat werde die Rüge des Verfassungsgerichts verstanden haben, hiess es von Seiten der vorberatenden Kommission. Sie plädierte auch für Vertrauen gegenüber dem Regierungsrat.
Gegen die Motion angeführt wurde auch, dass eine gesetzliche Bestimmung nichts ändern würde, weil das Bundesrecht bereits die Abstimmungsfreiheit gewähre. Der Entscheid des Nidwaldner Verfassungsgerichts zeige, dass die Anliegen des Motionärs erfüllt seien, erklärte etwa der Regierungsrat in seiner schriftlichen Stellungnahme. Die kantonale Gesetzgebung würde ausgebaut, ohne die Rechtslage zu ändern.