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Uri

Landrat entscheidet über Spitalkredit von 4,9 Millionen

Das Kantonsspital Uri soll für das kommende Jahr eine Abgeltung von fast 5 Millionen Franken als Vergütung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erhalten. Der Landrat befindet am 12. Dezember darüber.

Gemäss dem Gesetz über das Kantonsspital Uri trägt der Kanton die Kosten der Spitalversorgung, soweit dafür nicht Versicherer im Rahmen des Bundesrechts oder Dritte aufzukommen haben. Der Kanton vergütet demnach dem Kantonsspital die ungedeckten Kosten für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Der Landrat befindet in der Dezembersession über einen entsprechenden Spitalkredit in der Höhe von 4,9 Millionen Franken.

Mit dem vom Landrat am 13. Dezember 2017 genehmigten Leistungsprogramm 2018 bis 2021 für das Kantonsspital Uri werden die Leistungen des Spitals bestimmt. Demnach hat das Kantonsspital für die Urner Bevölkerung stationäre und ambulante Patienten zu behandeln, eine ständige Notfallversorgung zu gewährleisten, Aus- und Weiterbildung für das Spitalpersonal zu leisten sowie im Bedarfsfall eine geschützte Operationsstelle zu betreiben. Ebenfalls im Leistungsprogramm werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen bestimmt. Dazu zählen die ärztliche Weiterbildung (universitäre Lehre), die Aus-, Weiter-, Fortbildung im Pflegebereich, das Aufrechterhalten der Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen, Aufrechterhaltung der spitalambulanten Notfallbereitschaft, Sozialdienst, Bewältigung von ABC-Ereignissen inklusive Führung des Kantonsspitals als Akutspital mit Dekontaminationsstelle sowie die geschützte Operationsstelle.

Eigenkapital nachhaltig steigern

In der Jahrespauschale von 4,9 Millionen Franken ist die Abgeltung der jeweils für das Vorjahr ermittelten ungedeckten Kosten für die universitäre Aus- und Weiterbildung von Assistenzärzten sowie Unterassistenten enthalten (1,277 Millionen Franken). Mit dem restlichen Pauschalbetrag (3,623 Millionen Franken werden alle übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantonsspitals, insbesondere die Aufrechterhaltung der Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen, abgegolten.

Um künftige Investitionen finanzieren zu können, muss das Kantonsspital sein Eigenkapital mittelfristig nachhaltig steigern können. Bei der Berechnung der Finanzierung des Um- und Neubauprojekts wurde von Abgeltungen des Kantons für gemeinwirtschaftliche Leistungen in der Höhe von 4,9 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen und im Entwicklungs- und Finanzplan des Kantonsspitals entsprechend eingestellt. Demnach rechnet das Kantonsspital Uri für das Jahr 2019 mit einem Gewinn von 360'000 Franken.

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