Markus Zwyssig
Der Landrat berät am Mittwoch über ein Kulturförderungsgesetz. Uri steht als einer der letzten Kantone in der Schweiz ohne eine solche Grundlage da. Das Gesetz soll die bereits vorhandene erfolgreiche Förderung abbilden und rechtliche Grundlagen dazu schaffen.
Kunst und Bau soll im Gesetz verankert werden
Die landrätliche Bildungs- und Kulturkommission steht hinter dem neuen Kulturförderungsgesetz. Sie schlägt aber zwei Änderungen vor: So soll der Auftrag der Gemeinden zur Förderung der kommunalen Kultur nicht – wie im Entwurf der Regierung vorgesehen – eine Kann-Formulierung sein. Der entsprechende Artikel soll lauten: «Die Einwohnergemeinden fördern Kulturangebote im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten.» Weiter schlägt die landrätliche Kommission vor, «Kunst und Bau» im Gesetz zu verankern. Der früher verwendete Begriff «Kunst am Bau» wird dabei bewusst umformuliert. Gemäss Kommissionspräsident Viktor Nager (SP, Schattdorf) soll es nicht darum gehen, an einen Bau irgendwelche Kunst zu hängen, sondern bestenfalls entstünden Bauwerk und Kunst miteinander, sodass ein Gesamtwerk von kulturellem Wert entstehe. Festgesetzt werden soll, dass bei Neubauten und umfassenden Sanierungen von kantonalen Bauten Beiträge für Kunst gesprochen werden können. Der Landrat soll dann das Nähere in einer Verordnung regeln.
Für Notsituationen gerüstet sein
Die Geschäftsordnung des Landrats soll geändert werden. Um auch in Notsituationen handlungsfähig zu bleiben, soll die Ratsleitung die Kompetenz erhalten, von den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landrats ausnahmsweise abzuweichen. Des Weiteren soll mit der Revision die Sitzordnung der Ratsmitglieder geregelt werden und zudem soll die Regelung für die Abschreibung von Motionen präzisiert werden.
Kredite für 6 Millionen Franken stehen zur Diskussion
Der Landrat berät über mehrere Nachtrags- und Vorschusskredite. Für die Umsetzung des Härtefallprogramms im Zusammenhang mit der Coronapandemie wird ein Nachtragskredit von 4,5 Millionen Franken beantragt. Geld wird benötigt, um Schäden nach den massiven Regenfällen im vergangenen Oktober zu beheben. Zum einen geht es um Wanderwege, die für 99'266 Franken in Stand gestellt werden müssen, zum andern um Arbeiten nach dem Hochwasserereignis in der Höhe von 520'000 Franken.
Auf der Traktandenliste stehen zwei Verpflichtungskredite. Dabei geht es um die Verlängerung von Softwarelizenzen (Microsoft-Enterprise-Agreement-Lizenzen) in der Höhe von 720'000 Franken sowie um die externe Projektbegleitung der Gesamtrevision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz) in der Höhe von 80'000 Franken.
Acht Vorstösse werden behandelt
Die Beantwortung der Verstösse dürfte ebenfalls zu reden geben. Diskutiert wird, ob zwei Postulate überwiesen werden sollen. Alt Landrat Franz-Xaver Simmen (FDP, Altdorf) fordert den Regierungsrat auf, die Führungsprobleme bei der Urner Polizei extern untersuchen zu lassen. Chiara Gisler (Juso/SP, Altdorf) will einen Massnahmenplan für eine kantonale Klimapolitik.
Beraten werden sechs Interpellationen: Beim Vorstoss von Claudia Gisler (CVP, Bürglen) geht es um den Obsan-Bericht 06/2020, die Gesundheit und die häufigsten Todesursachen im Kanton Uri. Matthias Steinegger (FDP, Flüelen) hat Fragen gestellt zum Stau am Kreisel Flüelen. Jolanda Joos (SP, Bürglen) wollte Antworten von der Regierung zu den Massnahmen zum Wohl des Kindes. Michael Arnold (CVP, Altdorf) erkundigte sich über den Stand der Cyberfitness der Kantonspolizei Uri. Ruedi Wyrsch (CVP, Flüelen) macht mit seinem Vorstoss zu interkantonalen Polizeieinsatzzentralen auf die Bedeutung der Zusammenarbeit aufmerksam. Und die SP/Grüne-Fraktion (Jolanda Joos, Bürglen) zeigt die grosse Bedeutung des Vorentscheids bezüglich der Lucendro-Konzession auf.