Markus Zwyssig
Der Landrat berät am 24. März im Uristiersaal in Altdorf über einen Nachtragskredit für die Umsetzung des Härtefallprogramms Covid-19 in der Höhe von 4,5 Millionen Franken.
Des Weiteren geht es um einen Nachtragskredit für Unwetterschäden in der Höhe von 99'266 Franken. Durch die intensiven Niederschläge vom 2. bis 4. Oktober wurden insbesondere im Urserntal und im Urner Oberland diverse Abschnitte von Haupt- und Nebenwanderwegen stark beschädigt und die betroffenen Wege mussten teilweise gesperrt werden. Um eine gefahrlose Nutzung und Begehung sicherzustellen, müssen die Wege im Frühjahr 2021 instand gestellt und saniert werden. Die Gesamtkosten für die Instandstellungsarbeiten der Unwetterschäden an Hauptwanderwegen belaufen sich auf 91'266 Franken. Für die Nebenwanderwege ist mit Aufwendungen von zirka 8'000 Franken zu rechnen.
Für die Massnahmen der Instandstellung nach dem Hochwasserereignis vom 3. Oktober wird ein Nachtragskredit von 520'000 Franken benötigt. Die starken Niederschläge führten zu Hochwasserabflüssen in der Reuss und einzelnen Seitenbächen zur Reuss. Im Reussdelta wurden Schäden an der Blockrampe und den Reussdämmen entdeckt. Die Blockrampe bildet den Fixpunkt für die Reusssohle. Deren Instandsetzung und Sicherung ist sehr dringlich. Weil die Arbeiten nun nicht mehr wie geplant Ende Februar, sondern bei einer Zustimmung zum Nachtragskredit erst Ende März beginnen können, ist ein Bauabschluss vor der Hochwassersaison 2021 nicht mehr realistisch. Aus heutiger Sicht müssen die restlichen Arbeiten in der nächsten Niedrigwasserperiode im November/Dezember zu Ende geführt werden. Die Kosten belaufen sich auf 800'000 Franken. Es kann mit einem Bundesbeitrag von 35 Prozent gerechnet werden. Das heisst, es sind Einnahmen von 280'000 Franken zu erwarten. Für den Kanton Uri entstehen Nettokosten von 520'000 Franken.
720'000 Franken für Microsoft-Lizenzen
Entscheiden wird der Landrat über einen Verpflichtungskredit von 720'000 Franken für die Verlängerung eines Rahmenvertrags (Enterprise Agreement) zur Beschaffung der Microsoft-Lizenzen in der Höhe von 720'000 Franken. Abgeschlossen wurde dieser Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) und Microsoft. Der Kanton Uri profitiert dadurch als relativ kleine Verwaltung von den bestmöglichen Rabatten. Aufbauend auf diesem Rahmenvertrag können die Verwaltungen ihre gewünschten Lizenzierungsmodelle mit entsprechenden Vorzugsbedingungen abschliessen.
Externe Projektleitung für die Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes
Schliesslich geht es um einen Verpflichtungskredit von 80'000 Franken für die externe Projektleitung der Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes. Dies basiert auf einer Motion von Flavio Gisler (CVP, Schattdorf), welche auf Antrag der Regierung einstimmig erheblich erklärt wurde. Eine externe Projektleitung ist notwendig, weil es sich einerseits um ein komplexes und breit gefächertes Thema handelt. Und andererseits, weil die Leitung der Projekt- und Hearinggruppensitzungen möglichst neutral sein soll. Die Kosten für die externe Begleitung für den Projektprozess wurden im Budget 2021 und im Finanzplan 2021 bis 2024 bereits vorgesehen. Zwei Offerten für die externe Projektleitung liegen vor, sind aber noch nicht bereinigt.