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Landgericht Ursern: Abschaffung vorerst kein Thema

Die Fach- und Dienstaufsicht der Gerichte soll künftig beim Obergericht liegen. Mit der Gesetzesanpassung soll das Gericht kleiner werden und mehr Kompetenzen erhalten.
Das Gerichtsgebäude in Altdorf. (Bild: Urner Zeitung, 23. Oktober 2015)

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Doch die Gerichte der Schweizer Kantone weisen zum Teil grosse Unterschiede auf. Die Urner Regierung ist nun gewillt, einige Anpassungen vorzunehmen und schlägt dem Landrat eine Änderung des Gesetzes über die Organisation der richterlichen Behörden ausgearbeitet. Angeregt worden war sie durch die Staatspolitische Kommission sowie eine Motion von alt Landrat Toni Epp (FDP, Silenen).

Folgende wesentlichen Neuerungen werden vorgeschlagen:

  • Für das Präsidium und das Vizepräsidium der Gerichte wird neu das Anwaltspatent vorausgesetzt.
  • Die Dienstaufsicht und die Fachaufsicht über die richterlichen Behörden werden beim Obergericht vereinigt.
  • Die Gerichte sollen sich künftig selber verwalten.
  • Die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft werden nicht mehr als richterliche Behörden, sondern als Verwaltungsbehörden behandelt. Demzufolge unterstehen sie der Dienst- und der Fachaufsicht des Regierungsrats.
  • Die Geschäftslast beim Landgericht Uri wird auf zwei vollamtliche Landgerichtspräsidien verteilt.
  • Die Gerichte werden verkleinert: Als Gesamtgericht tagen das Obergericht und die Landgerichte in Fünfer-Besetzung und als Abteilung nur noch in Dreier-Besetzung.
  • Die Einzelrichter erhalten mehr Befugnisse.

Im Rahmen der Vernehmlassungen wurden noch weitreichendere Änderungen diskutiert. So etwa die Abschaffung des Landgerichts Ursern. Die Regierung anerkennt, dass das Einzugsgebiet verglichen mit dem Landgericht Uri bevölkerungsmässig fast 20 Mal kleiner ist. Der Zeitpunkt einer Abschaffung sei jedoch falsch. «Es erscheint angezeigt, im Urserntal die gesellschaftlichen Entwicklungen abzuwarten», so die Regierung. Das aufstrebende Urserntal mit seinem Ferienresort werde es notwendigerweise mit sich bringen, «dass auch die Zivil- und Straffälle in Ursern zunehmen und komplexer werden».

An Wohnsitzpflicht in Uri wird nicht gerüttelt

Auch am Laienrichtertum wird sich vorerst nichts ändern. So soll auch künftig jeder Stimmberechtigte ins Gericht gewählt werden. Für die Regierung ist aber klar: «Die Fachkunde im einzelnen Sachgebiet und die Rechtskunde müssen in geeigneter Form im Richterkollegium vereinigt sein.» Deshalb spricht sie sich auch dafür aus, dass Präsident und Vizepräsident über ein Anwaltspatent verfügen müssen.

An der Wohnsitzpflicht für Richter im Kanton Uri soll nicht gerüttelt werden. Eine Aufhebung würde «den demokratischen Grundsatz durchbrechen», so die Regierung, auch wenn die Kandidatenauswahl begünstigt würde. Die Amtsdauer wird weiterhin auf vier Jahre festgesetzt. Untersucht wurde eine Verlängerung auf sechs Jahre.

Die Oberaufsicht bleibt Sache des Landrats. Anders sieht es die Regierung bei der Dienst- und Fachaufsicht. Heute ist es die Regierung, welche die Dienstaufsicht (über Beamte und nebenamtliche Funktionäre) innehat. Dagegen beaufsichtigt das Obergericht das Fachliche. «Die Fachaufsicht und die Dienstaufsicht sind nicht immer leicht voneinander zu trennen», schreibt die Regierung. So sei es ihr nur «mühsam» zu erkennen, ob eine Gerichtsperson ihre dienstlichen Pflichten erfülle oder nicht. Die Regierung ist deshalb dafür, die Aufsicht dem Obergericht zu überlassen – dies auch aus Gründen der Gewaltenteilung. So sei dies auch in der Mehrheit der Kantone geregelt. «Das erforderliche Fachwissen ist beim Obergericht bestens vorhanden», unterstreicht die Regierung. Ins Feld geführt wurde im Rahmen der Vernehmlassung auch das Institut eines Justizrats. Ein solcher würde aber laut Regierung «eine demokratische Legitimation» vermissen lassen.

Eigenständigkeit bei Personalgeschäften

Neu eingeführt wird der Begriff Justizverwaltung. Künftig soll das Gericht eigenständig bei Personalgeschäften, Disziplinarmassnahmen sowie etwa der Anschaffung von Mobiliar und Büromaterial sein. Einzig bei der Miete von Räumlichkeiten und baulichen Massnahmen soll die heutige Ordnung bestehen bleiben – ansonsten müsste das Gericht eine eigene Bauabteilung führen, was unverhältnismässig wäre. «Selbstverständlich drängt sich auch bei der Justizverwaltung eine Aufgabenbewilligung beziehungsweise eine Kostenkontrolle durch den Landrat auf», so die Regierung. Dem Parlament sind somit ein Budget sowie Verpflichtungs- und Nachtragskredite zur Genehmigung vorzulegen.

«Mit der Einführung der selbstständigen Gerichtsverwaltung wird der Obergerichtspräsident etwas mehr Arbeitszeit für administrative Führungsaufgaben aufwenden müssen», macht die Regierung deutlich. Allerdings dürfte der Mehraufwand bescheiden sein. «Definitiv beurteilen lässt sich die Frage, ob die Einführung der Justizverwaltung personelle und finanzielle Folgen zeitigt, allerdings erst, wenn die selbstständige Gerichtsverwaltung ab dem 1. Januar 2020 eingeführt ist.»

«Qualität der Rechtssprechung hängt nicht von Zahl der Mitglieder ab»

Dafür soll das Obergericht von der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft befreit werden. Diese übt durch die Strafbefehlskompetenz zwar richterliche Aufgaben aus, die Hauptaufgabe sei aber die «gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs». Gleiches soll auch für die Jugendanwaltschaft gelten.

Die Regierung ist zudem dafür, die Gerichte zu verkleinern. Diese sind heute mit sieben Mitgliedern voll besetzt und können als Abteilung mit fünf Personen Entscheide fällen. «Die Qualität der Rechtssprechung hängt nicht von der Zahl der Mitglieder ab. Wichtig ist, dass die Gerichte und deren Abteilungen aus fachkundigen Richtern bestehen.»

Einen wichtigen Punkt will die Regierung vorderhand nicht antasten: die Amtsenthebung. Auf Gemeindeebene ist es heute dem Regierungsrat erlaubt, jemanden seines Amtes zu entheben, der die Amtspflichten verletzt. Auf Stufe Gericht ist dies nicht möglich. Das Thema Amtsenthebung sprenge die vorliegende GOG-Revision. Es soll in einem späteren, separaten Schritt geprüft werden.

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