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Uri

Landgericht Uri: Verurteilter bereut sexuelle Handlung mit 14-Jähriger

Ein 30-Jähriger wurde im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Carmen Epp

Sexuelle Handlung mit Kindern: so lautet der Straftatbestand, der am Dienstag, 27. November, vor dem Urner Landgericht verhandelt wurde. Einem heute 30-Jährigen wird vorgeworfen, an einem Abend im Juli 2016 mit einem damals 14-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Da der Beschuldigte den Sachverhalt, den Straftatbestand sowie die geforderten Sanktionen, wie sie in der Anklageschrift aufgeführt sind, bestätigt, wurde der Fall im sogenannten abgekürzten Verfahren durchgeführt. Dabei wurde die Anklageschrift gleich im Anschluss an die 20-minütige Verhandlung von Landgerichtsvizepräsident Heinz Gisler zum Urteil erhoben.

Strafe wird um einen Drittel reduziert

Der Strafrahmen für sexuelle Handlungen mit Kindern beträgt zwischen einem Tagessatz Geldstrafe bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte in diesem Fall sei von Anfang an geständig gewesen und habe mit zunehmender Verfahrensdauer Einsicht und Reue gezeigt, heisst in der Anklageschrift. Weiter ist zu lesen, dass der Beschuldigte keine Handlungen am Mädchen vornahm, welche dieses ausdrücklich ablehnte. Ausserdem sei das Mädchen nicht mehr im vorpubertären Alter gewesen.

Allerdings habe der Beschuldigte «bewusst eine Situation herbeigeführt, welche die sexuellen Handlungen erst ermöglichte» und dem Mädchen «im Nachhinein explizit zu verstehen gegeben», dass er «an weiteren und weitergehenden Handlungen interessiert wäre». Die Anklage geht von einer Einstandsstrafe von 15 Monaten aus, die aufgrund des frühen Geständnisses, der Übernahme der Verantwortung des Willens, das Verfahren für das Mädchen möglichst schonend zu Ende zu bringen, um einen Drittel reduziert werden konnte.

Der 30-Jährige wurde deshalb mit einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten – bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von 2 Jahren – und einer Busse von 3000 Franken bestraft. Ausserdem hat er die Verfahrenskosten (2385 Franken) und die Gerichtsgebühr (1500 Franken) zu bezahlen und muss die Privatklägerschaft mit 5531 Franken entschädigen und ihr 2800 Franken Schadenersatz zahlen.

Verurteilter entkommt einer Ausschaffung

Der Verurteilte sagte vor Gericht mehrmals, dass es ihm Leid tue, was er an jenem Abend im Juli 2016 getan hat. Es sei ein einmaliger Fehler gewesen. «Und ich versichere, dass so etwas nie wieder vorkommen wird», so der 30-Jährige.

Der Verurteilte, so ist es in der Anklageschrift zu lesen, fällt «nur mit Glück» aufgrund des Rückwirkungsverbots nicht in den Anwendungsbereich der Ausschaffungsinitiative, die im Oktober 2016 in Kraft trat. Hätte er die Tat also drei Monate später ausgeübt, wäre er – ein EU-Bürger – womöglich ausgeschafft worden.

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