Roger Rüegger
Die Luzerner Polizei hat am 29. Juli 2017 ein Auto angehalten, dessen Lenker oder Lenkerin keine Fahrerlaubnis besass. Das Auto war auf den Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger eingelöst. Damit begann für ihn eine mehr als unangenehme Situation, die zu Ermittlungen im Kanton Luzern führte.
Der CVP-Regierungsrat, Sicherheits- und Justizdirektor, Vizepräsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, stellt sich am nächsten Wochenende in Zug für eine vierte Legislatur zur Wahl. Nur wenige Tag zuvor veröffentlichte die «Republik» am Montag eine Geschichte mit dem Titel «Zuger Justizdirektor verhindert Berichterstattung». Eingangs heisst es: «Das ist die Geschichte eines angekündigten Rücktritts». Das Onlinemagazin beruft sich im Artikel auf behördliche Dokumente.
Beat Villiger habe mit einer superprovisorischen Verfügung die Veröffentlichung einer detaillierten Recherche und Berichterstattung verhindert. Mehrmals solle er sich bei der «Republik» gemeldet haben und wissen wollen, ob der Artikel über ihn erscheine und ob das noch vor den Wahlen geschehe.
Als Privatperson in Luzern angerufen
In dem Artikel wird beschrieben, dass Villiger zwei Tage vor der Fahrzeugkontrolle, also am 27. Juli, als Privatperson bei der Luzerner Polizei angerufen hatte. Er habe sich erkundigen wollen, ob die Person, die später sein Auto fuhr, einen Fahrausweis besitze. Doch solche Informationen dürfen aus Datenschutzgründen nicht herausgegeben werden.
Laut «Republik» hat sich der Luzerner Polizist am Telefon für einen Mittelweg entschieden: «Er macht klar, dass Villiger möglichst schnell wieder in den Besitz seines Wagens kommen solle, damit niemand damit fahren könne.» Daraufhin soll Beat Villiger von der Person eine schriftliche Bestätigung eingeholt haben, dass sie fahrberechtigt sei.
Vier Monate später, am 18. November 2017, kontrolliert die Luzerner Polizei das Auto erneut. Es sitzt dieselbe Person am Steuer, abermals ohne Führerschein. Laut Republik tauchte in den polizeilichen Ermittlungen ein neuer Vorwurf auf. «Über diesen darf die Republik nicht oder nur sehr eingeschränkt berichten. Das hat das Bezirksgericht Zürich vergangenen Donnerstag in einer superprovisorischen Verfügung entschieden», heisst es im Artikel.
Kaufvertrag für das Auto
Nach dem zweiten Vorfall im November habe die Luzerner Strafverfolgungsbehörde Villiger und die Person einvernommen. Dabei soll plötzlich ein Kaufvertrag aufgetaucht sein, in dem die Person und nicht Villiger als Besitzer aufgeführt gewesen sei. Der Vertrag soll auf den 15. Mai 2017 datiert gewesen sein, zweieinhalb Monate vor der ersten Polizeikontrolle.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Grund: Im ersten Verfahren sei das Vertrauen Villigers missbraucht worden. Er habe sich auf die Zusicherung der Person verlassen können und Vorkehrungen getroffen, um einen zweiten Vorfall zu verhindern.
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