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Obwalden

«Kunst und Bau» soll ins neue Kulturfördergesetz

Die Bildungs- und Kulturkommission macht dem Landrat zwei Änderungsvorschläge. Die Notwendigkeit des Gesetzes ist unumstritten.
Viktor Nager, SP, Schattdorf. (Bild: PD)

Florian Arnold

Dass der Kanton Uri ein Kulturfördergesetz braucht, ist für die landrätliche Bildungs- und Kulturkommission klar. Für den Gesetzesentwurf, der in der Märzsession des Landrats behandelt wird, schlägt die Kommission allerdings zwei Änderungen vor. Zum einen soll der Auftrag der Gemeinden zur Förderung der kommunalen Kultur etwas klarer werden. «Die Einwohnergemeinden fördern Kulturangebote im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten», soll der entsprechende Artikel neu lauten. Im Entwurf der Regierung war dies als Kann-Formulierung vorgesehen.

«Solche Kann-Formulierungen für die Aufgaben von Kanton und Gemeinden gibt es sonst im ganzen Gesetz nicht», erklärt Kommissionspräsident Viktor Nager (SP, Schattdorf). «Das Gesetz soll auch als gemeinsamer Auftrag an den Kanton und die Gemeinden verstanden werden und beide zu einem gewissen Teil verpflichten, in ihrem Bereich den Förderauftrag für die Kultur ernst zu nehmen. Kultur sollte eine Selbstverständlichkeit sein.» Wie diese Förderung genau zu erfolgen hat, wird den Gemeinden aber nicht vorgeschrieben. Nager anerkennt auch: «Die Gemeinden erledigen ihre Aufgaben heute schon gut.» Es müsse auch nicht immer nur um Geld gehen. «Kultur wird auch dadurch gefördert, dass etwa die Turnhalle für ein Theater zur Verfügung gestellt wird oder ein Gemeindearbeiter bei einem Projekt oder einem Aufbau zur Verfügung steht. Möglichkeiten gibt es zuhauf.» Im Gesetz gehe es gerade auch darum, den aktuellen guten Status zu festigen.

Weiter schlägt die landrätliche Kommission vor, «Kunst und Bau» im Gesetz zu verankern. Der früher verwendete Begriff «Kunst am Bau» wird dabei bewusst umformuliert. Nager erklärt:

«Es soll nicht darum gehen,
an einen Bau irgendwelche Kunst
zu hängen, sondern bestenfalls
entstehen das Bauwerk und die Kunst miteinander, sodass ein Gesamtwerk
von kulturellem Wert entsteht.»



Festgesetzt werden soll, dass bei Neubauten und umfassenden Sanierungen von kantonalen Bauten Beiträge für Kunst gesprochen werden können. Der Landrat soll dann das Nähere in einer Verordnung regeln. «Der Kommission ist es wichtig, dass am Schluss der Landrat das Sagen hat», erklärt Nager weiter.

Zu Diskussionen über «Kunst am Bau» war es beim Kredit für den Neubau des Kantonsspitals Uri gekommen. Der Regierungsrat hatte 0,5 Prozent der Gesamtkosten für diesen Posten festgelegt – was sich angesichts der sehr hohen Summe auf 648'000 Franken belief. Die Regierung hatte sich an der Handhabung anderer Kantone orientiert respektive an der früheren Schulhausverordnung, die einen Prozentsatz für «Kunst am Bau» vorgesehen hatte. Letztlich wurden nun rund 540'000 Franken veranschlagt. Solche Diskussionen sollen künftig wenn möglich vermieden werden. Allerdings soll auf die Festlegung eines spezifischen Prozentsatzes im neuen Kulturförderungsgesetz verzichtet werden, wie die Bildungs- und Kulturkommission findet. «Es soll keine Finanzvorlage werden», erklärt der Schattdorfer Landrat. Trotzdem kann er sich vorstellen, dass dieser Änderungsvorschlag im Landrat für einige Diskussionen sorgen könnte.

Vor allem aber sei sich die Kommission einig, dass es zeitgemäss und richtig sei, ein solches Kulturförderungsgesetz zu schaffen. Uri stehe als einer von wenigen Kantonen ohne eine solche Grundlage da. «Das Gesetz bildet die erfolgreiche Förderung ab, die wir schon leben.» Es sei nicht plötzlich der Kanton, der die gesamte Verantwortung für die Kultur übernehme. Es brauche das Milizsystem und das private Engagement. «Wir haben eine aktive und lebendige Szene», bekräftigt Viktor Nager. Die Stossrichtung sei es, diese festzuhalten und an einigen Orten zu präzisieren. Die Schaffung eines Gesetzes verhelfe der Kultur dazu, ihre Bedeutung und ihren Wert für die Gesellschaft zu unterstreichen.

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