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Obwalden

Künftig könnte auch der Wasserzins in die Berechnung des interkantonalen Finanzausgleichs einfliessen

Zwei Studien haben den Obwaldner Finanzausgleich analysiert. Den darauf gestützten Bericht des Regierungsrats nimmt der Kantonsrat zur Kenntnis. Ein Verbesserungsvorschlag gab zu reden.

Finanziell besser aufgestellte Gemeinden zahlen, während finanziell schwächere Gemeinden einen Betrag erhalten. So funktioniert der interkantonale Finanzausgleich. Im Kanton Obwalden gaben 2021 Engelberg (2,75 Millionen Franken) und Sarnen (6,25 Millionen), während die anderen Kantone zwischen 150'000 Franken (Lungern) und 4 Millionen (Kerns) erhielten.

Die Gemeinde Lungern erhält für die exklusive Nutzung der Wasserkraft des Lungernsees eine Konzession, den Wasserzins. 
Bild: Leserbild: Niklaus Rohrer

Dieser Finanzausgleich des Kantons wurde nun von zwei unabhängigen Institutionen analysiert. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen sieben Gemeinden und des Finanzdepartements hat die Ergebnisse besprochen und in einem Bericht zusammengetragen.

«Beide Analysen kommen zum Schluss, dass der Kanton Obwalden über einen guten und wirksamen Finanzausgleich verfügt», stellte Martin Hug (FDP, Alpnach), Präsident der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission, den Bericht vor. Dennoch schlägt der Regierungsrat darin mehrere Verbesserungen vor. So sollen etwa in Zukunft auch die Wasserzinsen (Abgabe für die Nutzung der Wasserkraft in den Gemeinden) und Zweitwohnungen in die Berechnung einbezogen werden.

Wasserzins sorgt für Diskussion

Kantonsrat Robert Brunner (CVP/Mitte, Engelberg) stellte den Antrag, auf die Berücksichtigung des Wasserzins zu verzichten. «Warum die Wasserzinsen in die Berechnung einfliessen sollen, der geografisch-topografische Lastenausgleich hingegen nicht, ist nicht klar.»

Robert Brunner.
Bild: Bild: PD

«Der Zeitpunkt für Diskussionen sei zwar richtig, eine solche Einschränkung gehöre jedoch nicht in den Bericht», entgegnete Adrian Haueter (CVP/Mitte, Sarnen). Dafür käme der Nachtrag des Finanzausgleichsgesetzes (FiAG) später in die Vernehmlassung.

Der Antrag wurde mit 40 Nein-Stimmen (13 Ja, eine Enthaltung) abgelehnt. Der Bericht wurde anschliessend mit 53 Ja-Stimmen (eine Enthaltung) zur Kenntnis genommen. Der Nachtrag des FiAG soll dem Regierungsrat bis Ende 2023 zuhanden der Vernehmlassung unterbreitet werden.

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