Der Kantonale Führungsstab (KFS) von Luzern hat ein Inventar kritischer Infrastrukturen erstellt, die von nationaler oder kantonaler Bedeutung sind. Dies wird von einer neuen gesetzlichen Bestimmung verlangt, teilt der KFS mit. Gleichzeitig hat er nun alle Betreiberinnen und Betreiber von kritischen Infrastrukturen über ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie müssen sich primär eigenverantwortlich auf Notlagen wie etwa die Energiekrise vorbereiten und entsprechende Massnahmen treffen. Der KFS steht ihnen beratend zur Seite.
Welche Betriebe und Einrichtungen zur kritischen Infrastruktur zählen, gibt der Kanton «aus sicherheitsrelevanten Gründen» nicht bekannt. Dies sei «streng vertraulich». (jon)
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