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Finanzen

Krienser Stadtrat nimmt zweiten Anlauf für Schuldenbremse

Mit einem neuen Reglement will die Exekutive die Finanzen in den Griff kriegen. Ohne Steuererhöhung dürfte das aber nicht gehen. Gegenüber der ersten Lesung wurde die Vorlage abgeschwächt.

Das Krienser Stadthaus.
Bild: Bild: Dominik Wunderli (2. September 2020)

Rund eineinhalb Jahre ist es her, seit der Krienser Einwohnerrat das Finanzhaushaltreglement in erster Lesung behandelt hat. Nun präsentiert der Stadtrat die Vorlage für die zweite und finale Lesung am 15. Dezember.

Finanzhaushaltreglemente gibt es bereits in der Stadt Luzern oder in Emmen, in Kriens wurde ein solches vom Parlament gefordert. Ziel ist, dass der Anstieg der Schulden, mittlerweile rund 220 Millionen Franken, gestoppt wird – und diese abgebaut werden können. Doch warum findet die zweite Lesung erst jetzt statt? Der Stadtrat begründet dies im Bericht und Antrag mit den Wirren um das Budget 2021, mit dem er eine Steuerfusserhöhung von 1,9 auf 2 Einheiten umsetzten wollte. Nach einem Nein des Stimmvolks und des Einwohnerrats legte der Regierungsrat nur einen Steuerfuss von 1,95 Einheiten fest . Damit hätte man die geplanten Vorgaben des Finanzhaushaltreglements nicht einhalten können.

Hohe Selbstfinanzierung gefordert

Der Krienser Finanzvorsteher Roger Erni.
Bild: Bild: Dominik Wunderli

«Damit es nun aufgeht, rechnen wir für 2024 erneut mit einer Steuererhöhung», sagt Finanzvorsteher Roger Erni (FDP); Stand heute auf 2,05 Einheiten. Das sei nötig, um einen Investitionsstau zu vermeiden und gleichzeitig die wichtigste Bestimmung des Reglements einzuhalten: Der Selbstfinanzierungsgrad muss im Fünf-Jahres-Schnitt 100 Prozent betragen. Das heisst, Investitionen sind voll gedeckt. Damit würde Kriens weiter gehen als Luzern und Emmen mit je 80 Prozent. Der Krienser Stadtrat rechnet damit, dass so Investitionen in der Höhe von jährlich ungefähr 10 Millionen Franken möglich sind. «Bei zusätzlichen Einnahmen aus Mehrwertabgaben für Bauprojekte können wir für spezifische Projekte wie hindernisfreie Haltestellen auch mal mehr ausgeben», sagt Erni.

Lockerer als in Luzern und Emmen ist dagegen die Bestimmung, dass die Erfolgsrechnung im Fünf-Jahres-Schnitt maximal ein Defizit von 2 Prozent des Steuerertrages ausweisen darf; das wären rund 1,6 Millionen Franken. In der ersten Lesung hiess es noch, die Rechnung müsse wie in Luzern und Emmen im Schnitt ausgeglichen sein. Wieso diese Anpassung? «Wir haben ein strukturelles Defizit. Die strikte Regelung würde eine Steuererhöhung auf 2,1 Einheiten und härtere Einsparungen bedingen», sagt Erni. «Das wäre nicht mehrheitsfähig. Die nun gewählte Vorgabe ist ein Kompromiss.» Zusammengefasst heisst das:

«Die Verschuldung darf nicht mehr steigen, das Eigenkapital von derzeit rund 30 Millionen Franken könnte bei Defiziten weiterhin abnehmen.»

Weiter sieht das Reglement vor, dass ein allfälliger Verkauf des Areals Bosmatt vollständig für den Schuldenabbau verwendet werden muss. Im Vergleich zur ersten Lesung wurde dagegen der Satz gestrichen, dass Einnahmen aus weiteren Verkäufen zur Hälfte ebenfalls diesem Zweck dienen sollten. «Die alte Formulierung war im Einwohnerrat umstritten, wir erhalten so mehr Flexibilität», sagt Erni. «Ausserdem wird es wegen der Boden-Initiative künftig wohl kaum mehr Landverkäufe geben.»

Stattdessen hat der Stadtrat nun die Bestimmung reingenommen, dass Baurechtseinnahmen zu mindestens 50 Prozent zweckgebunden für Investitionen verwendet werden. Zusätzlich umformuliert wurde der Absatz, dass bei Nichteinhalten der Vorgaben eine Steuerfusserhöhung budgetiert werden muss. Neu heisst es, der Stadtrat «leitet Massnahmen ein». Auch hier wolle man mehr Flexibilität erreichen. «Es gibt noch andere Massnahmen wie optimistischere Budgetierung, Kürzungen, mehr Gebühren oder zusätzliche Sondersteuern», so Erni.

Beim Budget 2024 gilt es ernst

Kommt das Finanzhaushaltreglement durch, soll es im März 2023 in Kraft treten. Damit würden die Bestimmungen bei der Erarbeitung des Budgets 2024 wirksam. Die Einhaltung des durchschnittlichen Selbstfinanzierungsgrads dürfte dabei weniger problematisch sein, da dieser seit 2020 insgesamt relativ hoch ist. Schwieriger sieht es beim Erfolgsrechnungsergebnis aus, denn Kriens steckt schon länger in den roten Zahlen, 2023 ist ein Minus von 2,7 Millionen Franken budgetiert . Als Übergangsbestimmung sieht das Reglement daher vor, diese Defizite auszublenden und bei null anzufangen.

Inzwischen hängig ist ausserdem eine Initiative der FDP, die in eine ähnliche Richtung geht wie das Finanzhaushaltreglement – aber noch strikter ist. Diese fordert ausgeglichene Abschlüsse im Fünf-Jahres-Schnitt. Ausserdem sollen die Bestimmungen in der Gemeindeordnung festgehalten werden. Der Stadtrat wolle nun mit den Initianten das Gespräch suchen, so Erni.

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