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Kriens: Bundesgericht gibt grünes Licht für Eichhof-Hochhaus

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern gegen den Bebauungsplan «Eichhof West» abgewiesen. Damit kann die grösste Pensionskasse der Schweiz als Investorin ihr Bauprojekt auf Krienser Boden verwirklichen. Die Investitionssumme beläuft sich auf rund 200 Millionen Franken.
So soll das Areal «Eichhof West» aussehen. (Visualisierung: PD)

Nun hat auch die letzte juristische Instanz entschieden: Das Bauprojekt Eichhof West kann weiterverfolgt werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von drei Anwohnern gegen den Bebauungsplan abgewiesen. Damit endet die fast vierjährige juristische Auseinandersetzung mit einem Erfolg für die Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) als Investorin und den Krienser Einwohnerrat, der den Bebauungsplan 2014 einstimmig genehmigt hatte. «Ich bin vor allem erleichtert, dass alle Beschwerdepunkte abgewiesen wurden», sagt der Krienser Bauvorsteher Matthias Senn (FDP).

Das Grossprojekt sieht auf dem Areal zwischen der Brauerei Eichhof und dem Südportal des Sonnenbergtunnels eine Überbauung mit einem 53-Meter-Hochhaus, 270 Mietwohnungen, einer Hotelfachschule für 500 Studenten und einem Hotel vor. Die Bauherrin BVK rechnet mit Investitionen von rund 200 Millionen Franken. Sie ist seit 2008 im Besitz des Areals.

Hochhaus stiess auf Unverständnis

Die Beschwerdeführer störten sich insbesondere am geplanten 53 Meter hohen Hochhaus. Der Standort sei nicht geeignet und die Eingliederung in die Umgebung nicht gelungen, monierten sie in ihrer Beschwerde. Im Urteil heisst es zwar, dass die geplante Überbauung einen gewissen Kontrast zum nördlich liegenden Sonnenbergquartier bilde, sich das Areal wegen seiner urbanen Umgebung in der Ebene jedoch gut für die Errichtung von Hochhäusern eigne. Das geplante Bauvorhaben ordne sich in vertretbarer Weise in die Landschaft ein.

Auch die von den Beschwerdeführern verlangte Standortanalyse wurde zurückgewiesen, weil sich der rechtlich relevante Sachverhalt mit hinreichender Klarheit aus den Akten ergebe und nicht ersichtlich sei, inwiefern ein weiterer Augenschein zusätzliche Erkenntnisse liefern könne.

Grosse Enttäuschung bei Beschwerdeführern

Christian Brütsch, der Kommunikationsverantwortliche der BVK erklärt, dass das Projekt in den letzten Jahren nicht weiterverfolgt worden sei: «Nun kann mit der Projektplanung begonnen werden. Wir rechnen mit einem Baubeginn in zirka drei Jahren.» Die Bauzeit solle weitere zwei bis drei Jahre dauern. Das Areal wird also frühstens im Jahr 2023 bezugsbereit sein.

Der Verein «Gegen bauliche Willkür», dem die Beschwerdeführer angehören, zeigt sich hingegen enttäuscht über das Urteil. In einer Mitteilung schreibt er: «Mit den insgesamt sieben Hochhäusern bis zu einer Höhe von 40 Metern und einem Hochhaus bis 53 Metern werden wir alle wohl künftig leben müssen.» Das mehrjährige Engagement habe sich trotzdem gelohnt, weil nun nicht zwei Hochhäuser in den Sonnenberghang hineingebaut würden. Das erste Projekt der BVK, das zwei Hochhäuser vorsah, wurde 2013 vom Krienser Einwohnerrat versenkt. Die Beschwerdeführer müssen die Verfahrenskosten von 4000 Franken tragen und die BVK mit weiteren 4000 Franken entschädigen.

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