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Luzern
Kreative Buchhaltung beschert der AHV einen Geldsegen
Ein Ex-Kadermann soll von seinem früheren Arbeitgeber rund 600'000 Franken für sich abgezweigt haben. In der Buchhaltung wurde dies als «Darlehen» abgerechnet. Das machte die Ausgleichskasse hellhörig: Sie fordert nachträglich Beiträge von 90'000 Franken.
Die Ausgleichskasse betrachtet das «Darlehen» an den Ex-Mitarbeiter als Lohnbestandteil – und fordert entsprechend Sozialversicherungsbeiträge von dem Unternehmen. (Bild: Gaetan Bally/Keystone)