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Luzern

Konkurse und AHV abgezockt: Nun soll der Firmenbestatter erstmals hinter Gitter

Der 41-Jährige ist bereits einschlägig vorbestraft, doch dieses Mal soll er eine unbedingte Strafe von 3 Jahren und 7 Monaten erhalten. Die Verteidigung plädiert für eine bedingte Strafe und legte Berufung ein.
Ein Mann versiegelt eine Tür.  (Symbolbild: Keystone)

Sandra Monika Ziegler

Ungetreue Geschäftsführung Misswirtschaft, Pfändungsbetrug und Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen: Das sind die Straftaten, die dem 41-jährigen Schweizer Geschäftsmann zur Last gelegt werden. Der Mann kam mit seiner Familie als Flüchtling aus dem Kosovo in die Schweiz und wurde 2006 eingebürgert.

An der Verhandlung vor dem Luzerner Kriminalgericht vom Mai 2021 verlangte der Verteidiger eine bedingte Strafe unter 24 Monaten. Nun liegt das Urteil des Kriminalgerichtes vor: Das Strafmass lautet 43 Monate Freiheitsentzug. Der Verteidiger legte postwendend Berufung ein. Die nächste juristische Runde wird vor dem Luzerner Kantonsgericht statt-
finden.

Im 123-seitigen Urteil legt das Kriminalgericht dar, wie der Mann mit «Wissen und Willen» seine Misswirtschaft betrieb und in den Jahren 2013 bis 2015 AHV-Gelder in der Höhe von über 190 000 Franken zwar abgezogen, aber nicht einbezahlt hatte. Mehrere Firmen gingen im Verlauf seiner Geschäftstätigkeit Konkurs. Noch an der Verhandlung bemängelte der Verteidiger, dass sein Mandant der einzige Angeklagte sei.

Verwaltungsräte agierten als Strohmänner

Dazu hält das Gericht im Urteil fest, dass zwar Verwaltungsräte aufgeführt waren, diese aber als «Strohmänner» figurierten. Faktisch habe der Beklagte das Sagen gehabt. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft wegen Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen, betrügerischen Konkurses und Widerhandlungen gegen das AHVG 2010, und auch fünf Jahre später unter anderem wegen Misswirtschaft. Deshalb musste eine andere Person die kantonale Betriebsbewilligung beantragen – da sie ihm wegen der Vorstrafen verweigert worden wäre.

Die Finanzkompetenzen behielt der Beschuldigte jedoch. Eine ehemalige Mitarbeiterin sagte aus: «Alles lief über seinen Tisch.» Dies bestätigten auch andere ehemalige Mitarbeitende. Bis auf einen, der heute noch mit dem Beschuldigten zusammenarbeitet. Dies streitet der Mann jedoch ab und schiebt die Verantwortung auf einen Verwaltungsrat. Lohnzahlungen zeigten indes ein anderes Bild. So hat der Beschuldigte an die 8000 Franken monatlich bezogen, der Verwaltungsrat jedoch nur knapp 3700 Franken.

Laut Gericht hätten von dieser Geschäftsführung ausschliesslich der Beschuldigte und seine Ehefrau profitiert. So sagten Mitarbeitende aus, dass über das Geschäftskonto Luxusuhren gekauft und Ferien bezahlt worden. Auch sei ein Mercedes für den Beschuldigten und einen BMW für dessen Ehefrau über das Geschäftskonto geleast worden.

Zudem wurden für seine Frau Lohnzahlungen von insgesamt 127 000 Franken ausbezahlt, obwohl sie nicht für das Unternehmen arbeitete. Dies bestreitet der Beschuldigte nicht, habe dies aber auf Weisung des Verwaltungsrates aus steuertechnischen Gründen gemacht. Eine plausible Erklärung für die Privatbezüge oder fehlende Quittungen konnte der Geschäftsmann jedoch nicht liefern.

Erstmals eine unbedingte Haftstrafe

Nicht für ihn spreche, dass er nicht von sich aus sein deliktisches Tun einstellte, sondern erst als er im März 2017 verhaftet wurde, so das Gericht. Auch seine Vorstrafen haben ihn nicht abgehalten.

Das Gericht sieht deshalb eine unbedingte Strafe von 43 Monaten als angemessen an. Zudem soll er die Untersuchungs- und Verfahrenskosten von 26 000 Franken zahlen. Der nächste Termin findet am Kantonsgericht statt.

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