Bis jetzt floss ein Grossteil der Härtefallhilfe in die Gastronomie und Hotelbranche, wie Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut (CVP) Anfang Woche gegenüber unserer Zeitung mitteilte. Der Antrag kann online auf der Website des Kantons heruntergeladen werden. Aber wie sieht es in der Praxis aus – ist es kompliziert, dieses Formular auszufüllen?
«Ja», sagt Barbara Schneider, Präsidentin von Gastrozug, dem Dachverband der Zuger Gastronomie und Hotellerie:
«Es ist recht kompliziert und aufwendig.»
Aber: «Es ist mir auch klar, dass sich der Kanton absichern muss.» Grundsätzlich würde sich der Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars, rund 1,5 bis 2 Stunden, definitiv lohnen, wenn man danach das Geld erhalte. Den ganzen Prozess empfänden ihre Mitglieder als «sehr fair» und sie seien alle «sehr dankbar», dass man das Geld bekommen habe. Die geforderten Unterlagen habe übrigens jedes Geschäft zur Hand.
Gegenüber unserer Zeitung sagte etwa auch André Odermatt des gleichnamigen Lederwarengeschäfts in der Stadt Zug, dass der bürokratische Aufwand für ihn – nicht nur für die Härtefallhilfe, sondern auch für die Beantragung der Kurzarbeit – riesig gewesen sei. Der Anteil der Härtefallgesuche aus dem Detailhandel beträgt ungefähr drei Prozent.
Anders sieht es Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP), der für das Härtefallprogramm verantwortlich ist. Er sagt:
«Solch ein Antrag ist vor allem aufwendig für unsere Seite, nicht für den Antragsteller.»
Insgesamt 20 Personen seien intern mit der Abwicklung beschäftigt. Wenn bei einem Antrag alle Unterlagen korrekt mit eingereicht werden, dauere es nur ungefähr anderthalb Wochen, bis das Geld auf dem Konto sei. Die meisten Anträge seien à fonds perdu, also Hilfen, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Tännler findet: «Wenn man vom Staat Geld erhält, muss in Kauf genommen werden, dass man gewisse Informationen liefern muss.»
Die Gastrobranche müsse neben den Jahresrechnungen 2018/2019 und nebst den Identifikationsausweisen nur noch den Betreibungsauszug einreichen – «also wenige Beilagen, die ohnehin vorhanden sein sollten», sagt Tännler. Dazu kommt das ausgefüllte Antragsformular.
Die Rückmeldungen, die er erhalten habe, seien positiv: Man habe schnell Hilfe erhalten, sagten Betroffene zu ihm. Bis jetzt wurden rund 33 Millionen Franken nicht rückzahlbarer Beiträge genehmigt. Tännler gab am Montag bekannt, dass er dem Kantonsrat eine Erhöhung von 81,1 auf neu 150 Millionen Franken für die Zuger Härtefallprogramm vorschlage.
Bei der Zuger Wirtschaftskammer und dem Zuger Gewerbeverband war niemand für eine Stellungnahme erreichbar.