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Luzern

Kompetenz für Fussgängerstreifen in Luzerner Tempo-30-Zonen soll beim Kanton bleiben

Die Luzerner Regierung will die Anordnung von Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen nicht an die Gemeinden delegieren. Das werde der Sache nicht gerecht, findet ein SP-Gemeinde- und Kantonsrat.
Die Kompetenz für die Anbringung von Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen soll laut Luzerner Regierung nicht zu den Gemeinden wechseln. (Symbolbild: Pius Amrein)

Lukas Nussbaumer

Der Grundsatz ist klar: Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen sind unzulässig. Wird auf einem Strassenabschnitt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern also aus Sicherheitsgründen nur noch Tempo 30 signalisiert, müssen die Fussgängerstreifen weg. So, wie eben im Dorfzentrum von Weggis passiert, wo sich niemand gegen die Entfernung der gelben Streifen gewehrt hat.

In anderen Gemeinden hingegen sorgt diese Praxis immer wieder für Diskussionen. Etwa in der Stadt Luzern, wo in den letzten sieben Jahren 90 Streifen neuen Temporegimes zum Opfer fielen. Oder in Rothenburg, so SP-Kantonsrat Andy Schneider dem Gemeinderat angehört. Er hat deshalb vor knapp einem Jahr eine Motion eingereicht, in der er den Gemeinden die Verantwortung für die Anordnung von Fussgängerstreifen übertragen will.

Bei der Regierung kommt das Anliegen schlecht an: sie lehnt Schneiders Vorstoss ab. Als Grund nennt die Exekutive das übergeordnete Bundesrecht und eine im Kanton Luzern erst auf dieses Jahr hin eingeführte neue Aufgabenteilung, die nun nicht schon wieder revidiert werden solle. Demnach ist für Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen auf 1.-Klass-Strassen die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur zuständig, auf Gemeinde- sowie öffentlichen Privat- und Güterstrassen sind es die Gemeinden. Bis Ende 2019 lag die Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen grundsätzlich beim Kanton.

«Behörden vor Ort kennen Situationen besser»

Andy Schneider kann die Begründung für die Ablehnung seines Vorstosses zwar nachvollziehen. Und er spricht sich auch nicht gegen die erst Anfang Jahr in Kraft getretene Aufgabenteilung aus. Das Problem liege beim Vollzug. «Auch wenn die Gemeinden zuständig sind, braucht es eine Stellungnahme der kantonalen Dienststelle. Und diese ist massgebend, die Gemeinden haben bloss eine Scheinkompetenz erhalten.»

Dass die Regierung im Kanton eine einheitliche Praxis wolle, sei für ihn kein anzustrebendes Ziel, so Schneider. «Es gibt nicht eine Lösung, die für jede Gemeinde richtig ist. Die Behörden vor Ort kennen die jeweiligen Situationen besser. Sie sollten deshalb einen gewissen Handlungsspielraum erhalten.»

Laut dem seit 2014 im Kantonsrat politisierenden Schneider gibt es Gemeinden, die auf die Einführung von Tempo 30 verzichten, weil dies zum Entfernen von Fussgängerstreifen führt. Das sei bedauerlich, weil tiefe Geschwindigkeitslimiten Grundvoraussetzung für mehr Sicherheit und Lebensqualität in den Wohnquartieren seien.

Gemeindeautonomie wird untergraben

Die Regierung hält in ihrer Antwort weiter fest, Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen seien «ausnahmsweise möglich, namentlich bei Schulen und Heimen, aber unter Umständen auch auf Schulwegen oder an Stellen, die von Schulen und Heimen entfernt sind». Es sei von der zuständigen Behörde im Einzelfall abzuklären, ob das Sicherheitsbedürfnis oder jenes nach vermehrten Querungsmöglichkeiten höher zu gewichten sei.

Diese Sätze würden sich zwar gut lesen, sagt Schneider. «In der Praxis ist es aber eben so, dass die Stellungnahme der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur massgebend ist.» Damit werde die Gemeindeautonomie untergraben.

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