notifications
Urner Landrat

Kommission unterstützt Gesamtarbeitsvertrag für Mitarbeitende des Kantonsspitals Uri

Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltkommission steht hinter einem Gesamtarbeitsvertrag am Kantonsspital Uri und sagt Ja zum Beitritt des Kantons Uri zur Interkantonalen Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung.

Die landrätliche Gesundheits-, Sozial- und Umweltkommission steht hinter einem Gesamtarbeitsvertrag am Kantonsspital Uri. Sie empfiehlt dem Landrat, der Änderung der Verordnung über das Kantonsspital Uri (KSUV) zuzustimmen.

Grosses Interesse am Tag der offenen Tür am neuen Kantonsspital Uri.
Bild: Bild: Angel Sanchez/PD

Der Landrat hatte im September 2021 die Motion von Céline Huber (CVP/Mitte, Altdorf) zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages durch das Kantonsspital Uri erheblich erklärt. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die das Kantonsspital zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags verpflichtet.

Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung über das Kantonsspital Uri wird der Spitalrat verpflichtet, mit den Arbeitnehmerverbänden einen Gesamtarbeitsvertrag für das Spitalpersonal abzuschliessen. Dieser soll für grundsätzlich alle Mitarbeitenden gelten, die beim Kantonsspital Uri voll- oder teilzeitlich mit einem Arbeitsvertrag angestellt sind.

Davon ausgenommen sind einzig Führungspersonen nach der betriebsspezifischen Regelung des Spitalrats, Kaderärztinnen und -ärzte, Lernende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Mitarbeitende nach der ordentlichen Pensionierung.

Ebenfalls eine Zustimmung beantragt die Gesundheits-, Sozial- und Umweltkommission zum Beitritt des Kantons Uri zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen. (MZ)

Kommentare (0)