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Luzern

Kommission erteilt ÖV-Plänen der Luzerner Regierung eine Abfuhr

Der Regierungsrat will mit einer Neuverteilung zweckgebundener Steuergelder die Luzerner Staatskasse entlasten. Die zuständige Kantonsratskommission Verkehr und Bau hält davon nichts.
Der Luzerner Regierungsrat will die Staatskasse entlasten, weil weniger zusätzliche Gelder für den ÖV eingeschossen werden müssten. Auf dem Bild testen die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) einen neuen Trolleybus. (Symbolbild Boris Bürgisser (Luzern, 14. März 2018))

Urs-Ueli Schorno

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates tritt nicht auf den Entwurf von Gesetzesänderungen zur Neuregelung der Mittelverteilung für Strassen und öffentlichen Verkehr ein (Artikel vom 29. August). Das teilte das Gremium unter dem Vorsitz von Präsident Rolf Bossart (SVP, Schenkon) am Freitag mit.

Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat vor, die zweckgebundenen Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und der Verkehrssteuern neu zu verteilen. Bereits heute fliesst ein Teil dieser Mittel in den öffentlichen Verkehr (25 Prozent). Vom Strassenanteil (65 Prozent) für den Kanton fliesst noch ein Teil (6 Prozent) in die Güterstrassen. Neu soll der zweckgebundene Anteil dieser für Kantonsstrassen eingesetzten Mittel um 5 Prozent reduziert werden – die 6,3 Millionen Franken würden in den öffentlichen Verkehr fliessen. Damit will der Regierungsrat die Staatskasse entlasten, weil weniger zusätzliche Gelder (aktuell rund 25 Millionen Franken) für den ÖV eingeschossen werden müssten.

Kommission will Projektstau im Bauprogramm abbauen

«Im Hinblick auf den Projektüberhang beim aktuellen Strassenbauprogramm und die anstehenden Projekte im kommenden Strassenbauprogramm erachtet es die Mehrheit der VBK als falsch, zweckgebundene Mittel aus der Strassenrechnung in den allgemeinen Staatshaushalt abzuzweigen», heisst es nun seitens der kantonsrätlichen Kommission. Es treffe zwar zu, dass die Strassenrechnung derzeit über Projektreserven verfüge. Diese sollten aber dazu genutzt werden, das aktuelle Bauprogramm und anstehende Projekte zu realisieren. Der Verteilkampf werde auch für das kommende Bauprogramm gross sein. «Schliesslich hat die Gesetzesänderung finanzielle Auswirkungen über mehrere Jahre.»

Das Argument, dass die Einnahmen aus der Verkehrssteuern weiter steigen und damit die Reduktion mittelfristig wieder kompensiert werden kann, habe die Kommission nicht überzeugt. Nur eine Minderheit teilte die Argumentation des Regierungsrates.

Bauprogramm und Gesetzesänderung Im September vor den Kantonsrat

Prompt meldeten sich die Befürworter der ÖV-Initiative – obwohl Baudirektor Robert Küng betont, die Initiative habe mit dem neuen Verteilschlüssel nichts zu tun. SP-Kantonsrat Marcel Budmiger: «Mit dem Vorschlag zur Neuverteilung der Verkehrssteuern bestätigte der Regierungsrat, dass der öffentliche Verkehr mehr Mittel braucht. Die VBK will nun aber genau das Gegenteil.» Da diese Gesetzesänderung im Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022 bereits berücksichtigt sei, würden die «ohnehin ungenügenden» Mittel für den ÖV um jährlich rund 6,3 Millionen gekürzt. VCS-Präsident und Nationalrat Michael Töngi: «Das zeigt, dass die ÖV-Initiative sehr wohl nötig ist».

Das neue Bauprogramm sowie die Gesetzesänderung werden wohl im September im Luzerner Kantonsrat behandelt.

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