Seit 2014 dürfen Pelz-Produkte nur noch verkauft werden, wenn Tierart, Herkunft und Gewinnungsart des Pelzes angegeben sind. Im November 2017 fand der Zürcher Tierschutz in zwei Luzerner Filialen von Kofler bei 25 von 44 Echtpelz-Artikeln keine Deklaration dazu. In einer Pressemitteilung sowie im Kassensturz sei dies kritisiert worden, so der Verein weiter. Kofler versicherte damals, umgehend fehlende Deklarationen zu beheben.
88 Prozent der Produkte mangelhaft deklariert
Der Zürcher Tierschutz hat im Dezember dieses Jahres Kofler an der Pilatusstrasse nochmals besucht. Von insgesamt 26 Produkte mit Pelz-Besatz waren 23 ohne exakte Herkunft und Tierart deklariert, schreibt der Verein in einer Mitteilung. Oft waren die Pelze nur schwammig beschriftet: «Dieser Pelz kann aus Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen oder aus jeder möglichen Haltungsart, insbesondere auch aus Käfighaltung, stammen». Für den Zürcher Tierschutz sei dies ein klarer Gesetzesverstoss wegen mangelnder Transparenz.
Kofler war sich dieser Tatsache «nicht bewusst»
Auf Anfrage von Radio Pilatus und Tele1 sagte das Unternehmen, dass sie sich dieser Thematik nicht bewusst gewesen seien. Weiter sagte der Kommunikationsverantwortliche von Kofler, dass das Bundesamt für Veterinärwesen vor wenigen Tagen auf Besuch war und auf die mangelnde Transparenz aufmerksam gemacht habe. Kofler muss nun innerhalb der nächsten 30 Tage seine Echtpelz-Artikel richtig ausweisen.