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Luzern

Knatsch wird zum Rechtsstreit: Swisscom zieht für 5G-Antenne in der Stadt Luzern vor Gericht

Die erste 5G-Antenne in der Region Luzern wird ein Fall fürs Kantonsgericht. Die Besitzerin Swisscom verweigert ein nachträgliches Baugesuch – und reicht Beschwerde ein.
Die G5-Antenne auf dem Dach der Uni Luzern sorgt für Unstimmigkeiten.
(Bild: Nadia Schärli (Luzern, 27. Januar 2020))

Simon Mathis

Jetzt ist der Knatsch um die 5G-Antenne auf dem Dach der Universität zu einem Rechtsstreit geworden. Statt des nachträglichen Baugesuchs, das die Stadt Luzern gefordert hatte, hat die Besitzerin Swisscom am 23. März eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Dies schreibt Armin Schädeli von der Swisscom-Medienstelle auf Anfrage. Damit wird die umstrittene Aufrüstung der Antenne zu einem Fall fürs Luzerner Kantonsgericht.

Dass es dazu kommen würde, hat sich abgezeichnet. Seit Ende 2019 spitzten sich die Unstimmigkeiten stetig zu. Im Dezember erwirkten Anwohner, dass für die Aufrüstung nachträglich ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird. In der Folge verlangte die Stadt Luzern bei der Swisscom mehrfach die Einreichung eines nachträglichen Baugesuches – der Telekommunikationskonzern verweigerte.

Die Antenne ist weiterhin in Betrieb

Armin Schädeli wiederholt denn auch das bereits bekannte Argument der Swisscom: «Wir sind der Meinung, dass diese Bagatelländerungen ordnungsgemäss bewilligt wurden. Deswegen kann darauf im Nachhinein nicht zurückgekommen werden.» Zur Erklärung: Am 11. März 2019 bestätigte die städtische Fachstelle Umweltschutz, dass die Bagatellkriterien für die Änderung an bestehenden Mobilfunkanlagen eingehalten würden.

Diese Bestätigung erfolgte ganz knapp vor dem Schreiben des Kantons Luzern am 19. März, das Bewilligungen im Bagatellverfahren fortan verunmöglichte. Die Stadt Luzern stellt sich allerdings auf dem Standpunkt, dass das Bagatellverfahren keine Bewilligung sei.

Die anwohnenden 5G-Kritiker wollen, dass die Frequenz eingestellt wird, bis eine ordentliche Baubewilligung vorliegt. Laut Swisscom strahlt die Antenne indes weiterhin 5G aus. Die Stadt Luzern habe im Februar festgehalten, dass die Mobilfunkanlage bis auf Weiteres betrieben werden könne. «Sollte die Stadt Luzern die Abschaltung der Frequenz fordern, würden wir die Sachlage überprüfen und gegebenenfalls wiederum ein Rechtsmittel dagegen ergreifen», schreibt Schädeli. Die Stadt selbst äussert sich zum laufenden Verfahren nicht.

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