Roman Hodel
Der Stein des Anstosses befindet sich an aussichtsreicher Lage im Luzerner Bellerive-Quartier. «Eines von mehreren qualitativ hochstehenden Wohnhäusern aus der Zeit zwischen 1939 und 1947.» Das jedenfalls schreibt die kantonale Denkmalpflege im Bauinventar zum Gebäude an der Bellerivestrasse 26. Und weiter: «Der Bau ist ein guter und sorgfältig gestalteter Vertreter des sogenannten Landistils, der traditionelle Gestaltungselemente mit moderat modernen Formen verbindet.» Bewertung: «Erhaltenswert.»
Es war im Frühling 2017, als Stefan Ronca und seine Ehefrau Bernadette als Eigentümer erstmals von dieser Inventarisierung erfuhren. «Wir waren völlig überrascht, als wir das Inventarblatt zugeschickt bekamen», sagen die beiden. Ihnen sei weder bewusst gewesen, dass ihr Haus architekturhistorisch wertvoll sei, noch dass es im Landi-Stil erbaut worden war. Und sie staunten noch über etwas: Ihr Mehrfamilienhaus ist der Gattung «Villa» zugeordnet.
Ausnützungsziffer wurde erhöht
Verärgert nahmen die Eigentümer an der Orientierung der Denkmalpflege teil. «Dort wurde uns weis gemacht, wir hätten dank des Eintrags eine erhöhte Rechtssicherheit, doch das Gegenteil ist der Fall», so Stefan Ronca. «Die Bezeichnung ‹erhaltenswert› ist eine vage Schutzvermutung.» Trotzdem würden sie massiv eingeschränkt bezüglich Entwicklung des Grundstücks, obwohl die Stadt dessen Ausnützungsziffer sogar erhöht habe. «Ein Zielkonflikt sondergleichen.» Stossend sei nur schon die Würdigung: «Das Haus wird beschrieben, aber nicht bewertet. Und eine Gefahr, die Schutzmassnahmen verlangt, ist nicht auszumachen – das kann rechtlich nicht funktionieren», so der pensionierte Rechtsanwalt.
Für Stefan Ronca geht die Denkmalpflege zudem willkürlich vor: «Es gibt viele weitere ähnliche Gebäude im Quartier, trotzdem wurden nur gewisse ins Inventar aufgenommen – warum gerade unseres?» Ihr Haus sei bereits verändert worden, etwa durch den Bau einer Lukarne oder das mit Solarpanels gedeckte Dach. Auch könne man bei einem Mehrfamilienhaus niemals von einer Villa sprechen. Darum kommen die Roncas zum Schluss, dass die Einträge im Bauinventar mitunter «fehler- und lückenhaft» begründet sind.
«Es gibt viele weitere ähnliche Gebäude im Quartier, trotzdem wurden nur gewisse ins Inventar aufgenommen – warum gerade unseres?»
Sie stellten Antrag auf einen sogenannten Feststellungsentscheid und die Entlassung aus dem Inventar – blitzten damit allerdings bei der kantonalen Denkmalpflege ab. Diese begründet ihren negativen Entscheid insbesondere damit: Die vom Ehepaar Ronca dargelegte Situation lasse «keinen Schluss darauf zu, dass zum aktuellen Zeitpunkt konkrete bauliche Massnahmen vorgesehen sind, die aufgrund des Eintrags im Bauinventar nicht realisiert werden können.»
Eine Begründung, die das Ehepaar Ronca nicht nachvollziehen kann: «Sollen wir etwa kein Recht haben, uns zu wehren, wenn die Behörden uns aufgrund von unbewiesenen Vermutungen Auflagen ankündigen?», fragen sie sich. Sie haben deshalb Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Diese ist noch hängig.
Korrekturen müssen fachlich begründet sein
Wegen des laufenden Verfahrens darf sich Karin Pauleweit, Leiterin der zuständigen Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, nicht zum Fall äussern. Sie hält aber allgemein fest: «Vor Inkraftsetzung des Inventars findet stets eine Eigentümeranhörung in Form einer Infoveranstaltung statt.» Dabei seien inhaltliche Korrekturen möglich, und es sei – falls fachlich begründet – auch denkbar, die Einstufung nochmals zu überprüfen, eventuell mittels Augenschein.
Bei der jüngsten Inventarisierung wurden im ganzen Kanton Hunderte Gebäude neu aufgenommen. «In der Stadt Luzern hatten wir zahlreiche Rückmeldungen – von Adresskorrekturen bis zu einigen wenigen fachlichen Überprüfungen der Einstufung», sagt Pauleweit. Die meisten Unklarheiten könnten jeweils bei den Infoveranstaltungen geklärt werden. «Es gibt sicher einzelne Eigentümer, die auch danach mit dem Eintrag nicht glücklich sind», so Pauleweit. Die Anzahl Anträge auf einen Feststellungsentscheid liege jedoch über alle 83 Gemeinden des Kantons gesehen bei unter zehn. Diese wurden alle abgelehnt.
Bezeichnung «Villa» ist irreführend
Das Ehepaar Ronca wandte sich auch an die städtische Baudirektion. Diese gab ihm in einem Schreiben vom September 2017 zumindest in Bezug auf die irreführende Gattung «Villa» recht und forderte eine Anpassung. Ein Fehler, der allerdings bis heute nicht korrigiert wurde. Gemäss dem Schreiben stützt die Baudirektion die Inventarisierung aber im Wesentlichen. So heisst es darin unter anderem, dass das Haus trotz baulichen Veränderungen den Landi-Stil bewahrt habe.
Zum Widerspruch höhere Ausnützungsziffer gegen Inventarisierung sagt Markus Hofmann, Bereichsleiter Baugesuche bei der Stadt: «Das sind zwei völlig verschiedene Sachen.» Die Festlegung der möglichen künftigen Dichte erfolge nicht parzellenscharf, es gehe um das ganze Gebiet. Die Aufnahme ins Bauinventar hingegen sei gebäudebezogen aufgrund der jetzigen Situation. Abgesehen davon hätten diverse weitere Faktoren wie etwa die Grundstückform und Grenzabstände einen Einfluss auf die Dichte. «Nicht in jedem Fall bedeutet ein Neubau eine möglichst hohe Ausnützung», sagt Hofmann. So könne ein inventarisiertes Gebäude umgebaut und erweitert werden.
«Auf mich wirkt dieser Landi-Stil bünzlig.»
Stefan und Bernadette Ronca sind dennoch verunsichert: Den Erben das Hauses sollen dereinst alle Möglichkeiten offen stehen – auch ein Neubau. Dabei betonen sie mehrfach, dass es ihnen nicht nur um Eigeninteressen geht: «Am Vorgehen der Denkmalpflege und den Folgen der Stufe ‹erhaltenswert› stören sich andere betroffene Eigentümer ebenso, nur wehren sie sich nicht.» Entweder sei ein Haus schützenswert oder nicht. Jurist Stefan Ronca findet deshalb, die Bestimmungen im Bauinventar müssten alle Schutzbetroffenen gleich behandeln – egal ob schützens- oder erhaltenswert.
Auf die Frage, ob er denn gar nicht an diesem Haus hänge, antwortet er: «Natürlich. Ich bin hier aufgewachsen – und meine Frau und ich wollen hier alt werden.» Nur mit der Architektur habe er sich nie wirklich anfreunden können: «Auf mich wirkt dieser Landi-Stil bünzlig.»