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Luzern

Knatsch um Baumängel: In Pfaffnau hängt der Haussegen schief

Eine Immobilienfirma hat Ärger mit Wohnungskäufern und auch den Gemeindebehörden. Im Vordergrund stehen Baumängel, die nun auch das Kantonsgericht beschäftigen. Das Unternehmen führt die Probleme auf Einsprachen zurück.
Die Baumängel im Pfaffnau beschäftigen nun das Kantonsgericht. (Bild: Pius Amrein, Luzern, 16. Juli 2018)

Thomas Heer

«Ich bin froh, dass ich nicht mehr dort wohne». Das sagt ein Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will und zwischen November 2015 und Oktober 2017 in der Überbauung Sagenstrasse 21 und 23 wohnte. Der enttäuschte, ehemalige Wohnungsbesitzer verkaufte seine Immobilie mehr oder weniger Hals über Kopf. Er hält rückblickend fest: «Seitens der Immobilienfirma Dominium wurden Sachen versprochen, die nicht eingehalten wurden. Das Ganze zehrte an meiner Gesundheit. Ich musste einfach weg.»

Bevor die Bagger vor rund sechs Jahren an der Sagenstrasse in Pfaffnau auffuhren, warb die Dominium AG auf grossformatigen Plakaten unter anderem so: «Sonnenhang 4 1/2 Zimmer-Eigentumswohnungen ab 495 000 Franken.» Die 12 Eigentumswohnungen wurden auch mit Attributen beworben wie: «Rollstuhlgängig». Und versprochen wurden ein «Wellness- sowie ein Fitnessbereich».

Ein Augenschein vor Ort Mitte vergangenen Monats zeigte ein anderes Bild. Die Anlage Sagenstrasse 21 und 23 verfügt weder über eine Wellness- noch eine Fitnessanlage. Von Rollstuhlgängigkeit kann auch keine Rede sein. Denn was die Umgebungsarbeiten betrifft, macht die Überbauung einen unfertigen Eindruck. Der Zugang zu den Häusern ist teils nur über zugeschotterte Bereiche möglich, für Rollstuhlfahrer ein kaum zu überwindendes Hindernis. Wer mit den teils sehr aufgebrachten Bewohnern an der Sagenstrasse 21 und 23 spricht, erfährt zudem, dass auch die versprochene Solaranlage nicht gebaut sei.

Gemeinde listet diverse Mängel auf

Mit dem Projekt befasst sich längst auch die Gemeinde. In einem mehrseitigen Schreiben vom 10. Juli 2018, unterzeichnet von Gemeindeschreiber Markus Stirnimann und Gemeindepräsident Thomas Grüter, sind zahlreiche Mängel aufgeführt. Bei Nichtbefolgung der Anordnungen wird auch mit Busse gemäss Artikel 292 des Strafgesetzbuchs gedroht. Über den Stand der Auseinandersetzung will Stirnimann nichts sagen. Nur so viel: «Es handelt sich um ein laufendes und noch hängiges Verfahren.»

Ausführlicher antwortet Thomas Frei, ein ehemaliger Profi-Radrennfahrer und heutiger Geschäftsführer der Dominium AG: «Das Projekt Pfaffnau mit vier Mehrfamilienhäusern, welches über mehrere Etappen geplant war, ist ins Stocken geraten. Dies, weil die verantwortliche Baubehörde das Baugesuch für die weitere Etappe während 18 Monaten nicht bearbeitet hat. Dies ist nicht nur für die Bewohner mühsam, sondern auch für unser Unternehmen. Die Überbauungs-Vorinvestitionen von weit über 700 000 Franken liegen nun brach. Es müssen zuerst alle Einsprachen, mehrere hängige Verwaltungsbeschwerden und Zivilprozesse erledigt werden, damit die rechtliche Grundlage klar ist, um die Überbauung fertigzustellen.» Dazu schreibt Markus Stirni­mann, ohne direkt auf den Fall einzugehen: «Grundsätzlich stellen wir fest, dass Baubewilligungsverfahren den baugesetzlichen Vorgaben unterliegen. Bei deren Einhaltung und unter der Voraussetzung, dass die Baugesuchsunterlagen vollständig sind, werden entsprechende Baubewilligungen unter Mitwirkung der zuständigen kantonalen Instanzen erteilt respektive können in Aussicht gestellt werden.»

Nicht nur in Pfaffnau, sondern auch in der Gemeinde Grossdietwil kämpft die Dominium AG mit Problemen. Dazu hält Frei Folgendes fest: «Bei diesem Objekt haben wir die Architektur für einen privaten Kunden im Auftrag ausgeführt.» Dabei geht es um die Zweckänderung eines Wohnhauses mit angeschlossenem Ökonomiegebäude. Gemäss Frei sei bei den Arbeiten eine bestehende Balkenkonstruktion eingeknickt und der vorhandene Dachstuhl habe daher nicht mehr erhalten werden können. Die Bauherrschaft habe in der Folge das Baugesuch zurückgezogen. Gemeindepräsident Dietmar Frei spricht hingegen von einem durch die Behörden verhängten Baustopp. Grund: Die Bestandsgarantie sei verletzt worden.

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