notifications
Luzern

Kirchenasyl-Fall: Luzerner bezahlen Mutter und Tochter in Belgien die Wohnung

Die ausgeschaffte tschetschnische Mutter und ihre Tochter werden von Privatpersonen unterstützt – es seien keine Kirchensteuermittel, betont die Verantwortliche der Katholischen Kirche Stadt Luzern.

Der Fall sorgte im November für Schlagzeilen: Die Polizei schaffe eine tschetschenische Mutter (55) und deren Tochter Dana (13) nach Belgien aus, nachdem sie bei der Luzerner Pfarrei St. Leodegar während eines Jahres Kirchenasyl erhalten hatten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Ausschaffung verfügt.

In Belgien waren die beiden zwei Monate in einem Zeltlager untergebracht (wir berichteten). Wie Nicola Neider, Bereichsleiterin Migration/Integration bei der Katholischen Kirche Stadt Luzern nun sagt, hätten sie Mitte Januar in einen geheizten Wohncontainer wechseln und vor einer knappen Woche gar eine Wohnung in Antwerpen beziehen können. «Dies nur dank Spendengeldern aus Luzern – keine Kirchensteuermittel», betont sie. Auch für die Lebenserhaltungskosten kämen diese Privatpersonen auf. Zudem darf die Mutter seit dem 12. März arbeiten und ist nun auf Jobsuche. «Sie ist Optimistin, es geht ihr ganz gut», sagt Neider.

Anders Tochter Dana – sie sei in einer Integrationsklasse untergebracht, statt in einer Heilpädagogischen Schule wie in der Schweiz. Neider sagt:

«Es geht ihr seelisch und körperlich schlecht.»

Immerhin: Auf das Asylgesuch werde in Belgien eingetreten. Allerdings werde es Monate, wenn nicht Jahre dauern, bis darüber entschieden werde.

Derweil hat der Luzerner Regierungsrat sein Vorgehen in diesem Fall erneut bekräftigt. In seiner am Montag veröffentlichten Antwort auf ein Massenschreiben, das von rund 1200 Personen aus der ganzen Schweiz unterschrieben worden war, schreibt er unter anderem: «Es besteht keine legale Basis für ein Kirchenasyl. Der Kanton Luzern respektiert die geltende Rechtsordnung.» Zudem sei die Rückführung der Mutter und ihrer Tochter im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Belgien über alle Instanzen in diversen Entscheiden bestätigt und legimitiert worden. Gleich hatte die Regierung bereits bei der Beantwortung eines Vorstosses im Kantonsrat und der Petition der IG Kirchenasyl argumentiert.

Ebenfalls nicht zum ersten Mal kritisiert die Katholische Kirche das Vorgehen: In einer Stellungnahme vom 13. März an den Regierungsrat, die unserer Zeitung vorliegt, schreibt sie: «Auch unter Beachtung der Gesetze wäre es möglich gewesen, von der Ausschaffung abzusehen.» Diese sei insbesondere mit Blick auf Dana und deren psychische, medizinische und schulische Gutachten «eindeutig kontraindiziert» gewesen.

Kommentare (0)