Eine Trennung der Eltern ist für kein Kind einfach. Noch schwieriger ist die Situation, wenn die Eltern ein zu geringes Einkommen haben und ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen können.
In solchen Fällen springt der Staat ein: Die Wohngemeinde des Kindes kann die Alimente vorschiessen und später gegebenenfalls vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordern. Im Jahr 2016 wendeten die Luzerner Gemeinden dafür 4,2 Millionen Franken auf, dies in 996 Fällen – die Hälfte dieser Dossiers fielen in den drei grössten Gemeinden an, in den Städten Luzern, Kriens und in Emmen.
Aktuelles Gesetz hat Ungerechtigkeit
Das System hat aber einen Haken: Eine Bevorschussung der Alimente gibt es nur dann, wenn das massgebende Einkommen des Elternteils, bei welchem das Kind lebt, eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Sobald der Elternteil mehr verdient, entfällt der Anspruch gänzlich.
Das soll sich ändern. Selbst wer diese fixe Grenze künftig erreicht, soll von einer Teilbevorschussung profitieren können. Dabei gilt: je höher das zusätzliche Einkommen, desto tiefer die Bevorschussung. Alleinerziehende sollen damit einen Anreiz haben, ihr Arbeitspensum zu erhöhen.
Trotz Mehrkosten: Parteien begrüssen Änderungen
So schlägt es der Regierungsrat in seiner Botschaft zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes vor, die er aufgrund eines Vorstosses von Grüne-Kantonsrätin Christina Reusser (Ebikon) ausgearbeitet hat. Bis am Freitag lief die Vernehmlassung. Sämtliche Parteien begrüssen die Einführung dieser Teilbevorschussung.
Einen Kritikpunkt bringen die Grünen jedoch an. So sollen auch kleinste Beiträge vorgeschossen werden, selbst wenn der dafür anfallende administrative Aufwand höher ist. Und die SP sowie die Frauenzentrale Luzern fordern, dass die Einkommensgrenze mindestens dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum entspricht.
Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch unklar. Auf die betroffenen Kommunen kommen Mehrkosten von bis zu einer halben Million Franken pro Jahr zu. Der Verband der Luzerner Gemeinden begrüsst die Teilrevision.