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Nidwalden

Kantonsübergreifende Zusammenarbeit für soziale Einrichtungen neu geregelt

Der Landrat hat eine Teilrevision der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen einstimmig genehmigt.
Einstimmigkeit im Nidwaldner Landrat. (Bild: Corinne Glanzmann, Stans, 28. August 2019)

Philipp Unterschütz

Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen können dank der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) auch in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons Leistungen in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung regelt unter anderem zwischen den Kantonen, wer die Kosten zu übernehmen hat. Nidwalden ist der Vereinbarung, die sich aus den vier Teilbereichen Kinder/Jugendliche, Erwachsene mit Beeinträchtigung, stationäre Suchttherapien und Sonderschule zusammensetzt, vor fünf Jahren vollumfänglich beigetreten.

Nun hat der Landrat die Vereinbarung im Bereich Kinder und Jugendliche auf Antrag der Regierung einstimmig neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. So wurde die Alterslimite für eine Kostenübernahmegarantie der Leistungen neu auf 25 Jahre angehoben, bisher lag sie bei 20 Jahren. Ein weiterer zentraler Punkt der Revision betraf den zivilrechtlichen Wohnsitz Minderjähriger. Neu bleibt der zuletzt zuständige Wohnsitzkanton zahlungspflichtig. Für den Kanton Nidwalden bringt die Revision keine Mehrkosten. Im vergangenen Jahr wurden Beiträge an ausserkantonale Betreuungsangebote in der Höhe von rund 9,1 Millionen Franken geleistet. Davon profitierten 188 Nidwaldner, darunter 64 Kinder und Jugendliche.

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