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Luzern

Kantonsratskommission lehnt Prämienverbilligungs-Initiative der SP ab – unterstützt Gegenentwurf

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit stimmt dem Gegenentwurf der Luzerner Regierung zur SP-Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» zu. Die Initiative lehnt sie dagegen einstimmig ab.

(pd/jus) Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrats lehnt die Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» der SP ab. Sie stimmt dem Gegenentwurf der Luzerner Regierung einstimmig zu, wie der Kanton Luzern mitteilt. Dieser nehme die Anliegen der Initianten besser auf und sorge für eine reibungslose Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids vom 22. Januar dieses Jahres. Darin hatte das Gericht entschieden, dass die massiven Einsparungen bei den Prämienverbilligungen im Kanton Luzern rechtswidrig waren.

Im Sinne der Rechtssicherheit brauche es nun eine Regelung, die den neuen Gegebenheiten entspreche, so die Kommission. Zudem soll mit der Gesetzesänderung die Auszahlung der Prämienverbilligung in einem allfälligen budgetlosen Zustand sichergestellt werden.

Mehrkosten von 7,9 Millionen Franken

Mit dem Gegenentwurf zur Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» will der Kanton Luzern auf Gesetzesstufe Mindestvorgaben zur Berechnung der Prämienverbilligung einführen. Heute regelt der Regierungsrat diese Werte jährlich in der Prämienverbilligungsverordnung. Neu soll ein Minimum an finanziellen Mitteln für die Prämienverbilligung festgelegt werden. Der Vorschlag wird Mehrkosten von 7,9 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden verursachen.

Die Prämienverbilligung für das Jahr 2020 soll nach bisherigem Recht, jene für das Jahr 2021 nach neuem Recht durchgeführt werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Im Luzerner Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Septembersession behandelt.

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