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Luzern

Kantonsratskommission lehnt Prämienverbilligungs-Initiative der SP ab – und unterstützt Gegenentwurf

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit stimmt dem Gegenentwurf der Luzerner Regierung zur SP-Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» zu. Die Initiative lehnt sie dagegen einstimmig ab.

(pd/jus/sda) Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrats lehnt die Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» der SP ab. Sie stimmt dem Gegenentwurf der Luzerner Regierung einstimmig zu, wie der Kanton Luzern mitteilt. Dieser sorge für eine reibungslose Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids vom 22. Januar dieses Jahres. Darin hatte das Gericht entschieden, dass die massiven Einsparungen bei den Prämienverbilligungen im Kanton Luzern rechtswidrig waren.

Der Gegenentwurf wird laut der GASK den Vorgaben des Bundesgerichts besser gerecht als die Initiative. Er sieht vor, die Richtprämie bei mindestens 84 Prozent der Durchschnittsprämie festzusetzen. Nach heutigem Recht wird sie jedes Jahr neu festgelegt, wobei keine Untergrenze existiert.

Im Sinne der Rechtssicherheit brauche es nun eine Regelung, die den neuen Gegebenheiten entspreche, so die Kommission. Zudem soll mit der Gesetzesänderung die Auszahlung der Prämienverbilligung in einem allfälligen budgetlosen Zustand sichergestellt werden. Der Vorschlag wird Mehrkosten von 7,9 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden verursachen.

Einzelpersonen besser unterstützen

Ob die SP ihre Initiative zurückziehen wird, ist noch offen. Sie zeigte sich nicht zufrieden mit dem Gegenvorschlag. Gerade Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen müssten zwingend besser unterstützt werden, kritisiert die Partei und fand Gehör in der Kommission. Diese war sich einig, dass über zusätzliche Massnahmen, von denen auch Einzelpersonen profitieren, diskutiert werden soll.

Die Prämienverbilligung für das Jahr 2020 soll nach bisherigem Recht, jene für das Jahr 2021 nach neuem Recht durchgeführt werden. Im Luzerner Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Septembersession behandelt.

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