Dominik Weingartner
Das Dekret und der vom Regierungsrat beantragte Zusatzkredit waren am Schluss unbestritten. Ohne Gegenstimme sprach der Luzerner Kantonsrat am Dienstagmorgen weitere 21,651 Millionen Franken für Härtefälle – dies zusätzlich zu den bereits beschlossenen 25 Millionen Franken.
Über die Details wurde aber auch in dieser Debatte heftig gestritten. Sieben Anträge wurden gestellt, nur einer fand im Kantonsrat eine Mehrheit. Nämlich jener von SP-Präsident David Roth (Luzern). Er forderte, dass der Kanton Luzern nachziehen muss, sollte der Bund die Schwelle von 40 Prozent Umsatzrückgang senken. Diesen Rückgang müssen Firmen mindestens haben, um in den Genuss der Hilfe zu kommen.
Roth wählte bei seinem Votum harte Worte. Er warf dem Regierungsrat vor, gegen Luzerner Unternehmen zu lobbyieren. Sollte der Bund die Schwelle senken, dürfe man den Entscheid darum nicht dem Regierungsrat überlassen, sagte er. «Wir müssen dafür sorgen, dass wir bei einer Verbesserung durch den Bund die Regelung im Kanton umgehend anpassen», so Roth.
«Wir verbinden Leistungen mit einem Preisschild»
Kritik am Antrag gab es von Seiten der SVP. Fraktionschef Armin Hartmann (Schlierbach) sagte, so einen Antrag, bei dem es um eine Eventualität gehe, habe er noch nie gesehen. Zudem müssten zuerst die Mittel für eine Anpassung der Umsatzschwelle bereitgestellt werden. «Wir verbinden Leistungen mit einem Preisschild und entscheiden danach, ob wir zustimmen», so Hartmann.
Für FDP-Sprecher André Marti (Willisau) hätte man den Antrag wegen Erfüllung eigentlich ablehnen können, weil der Regierungsrat immer klargemacht habe, der Bundeslösung zu folgen. Ins gleiche Horn stiess CVP-Kantonsrätin Helen Affentranger-Aregger (Buttisholz), die darauf hinwies, dass der Regierungsrat diese Absicht bereits in der Botschaft äussere.
Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) sagte in Richtung von Antragsteller Roth: «Ich kann Sie beruhigen, wir stehen Ihrem Antrag inhaltlich positiv gegenüber.» Sollte der Bund die Umsatzschwelle anpassen, werde der Regierungsrat dem Parlament entsprechende Beschlüsse unterbreiten. Aber: «Inhaltlich haben wir keine Differenz, aber aus formalen Gründen muss ich den Antrag zur Ablehnung empfehlen», so Wyss. Der Antrag von David Roth wurde dennoch deutlich mit 82 Ja- zu 29 Nein-Stimmen angenommen.
Kommissionsantrag fällt durch
Die anderen sechs Anträge fanden keine Mehrheit. So forderte GLP-Kantonsrätin Ursula Berset (GLP) vergeblich, den Betrag auf 25 Millionen Franken aufzustocken. Auch ein Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) fiel durch. Dieser forderte, dass Gelder aus Covid-Entschädigungen und Kurzarbeitsentschädigung nicht an den für Härtefälle massgebenden Umsatz angerechnet werden. Laut Kommissionspräsidentin Yvonne Hunkeler (CVP, Grosswangen) sprach sich eine knappe Mehrheit der Kommission für den Antrag aus.
Im Rat wiesen die Bürgerlichen aber auf den zusätzlichen administrativen Aufwand hin, den die vorgeschlagene Regelung bringen könnte. Hans Lipp (CVP, Flühli) beantragte darum die Ablehnung. «Eine Umstellung des Berechnungssystems würde unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand bringen», sagte er. André Marti von der FDP sprach von einer «Arbeitsbeschaffung» für die Verwaltung. Unternehmen würden dazu motiviert, ein Gesuch einzureichen, um dann doch eine Absage zu erhalten. Auch die SVP lehnte den Antrag ab. Daniel Keller (Udligenswil) sagte: «Nach eingehender Prüfung kommen wir zum Schluss, dass der Antrag keine substanzielle Verbesserung erreicht werden kann.»
Unterstützung erhielt der WAK-Antrag hingegen von GLP, SP und Grünen. Ursula Berset sagte, die jetzige Regelung erschwere den Zugang zu Hilfsgeldern. Samuel Zbinden (Grüne, Sursee) sagte, der Antrag würde «klassische Fehlanreize eliminieren». Denn die Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen haben, statt mit Kurzarbeit Arbeitsplätze zu erhalten, würden nun belohnt. Für Jörg Meyer (SP, Adligenswil) war das Argument der Arbeitsbeschaffung für die Verwaltung schlichtweg «zynisch». «Sagen Sie das den Gewerbetreibenden bitte ins Gesicht», sagte er in Richtung der Bürgerlichen.
Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Anträge von SP-Kantonsrätin Simone Brunner (Luzern). Sie wollte die Umsatzschwelle pauschal auf 30 Prozent senken sowie Firmen, die von Härtefallgeldern profitieren, dazu verpflichten, Ausbildungsplätze zu erhalten. Auch ein Antrag von Samuel Zbinden, der die Gleichstellung von ordentlichen Härtefällen und behördlich geschlossenen Betrieben forderte, fand keine Mehrheit.