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Obwalden

Kantonsrat lehnt Motion zu Prämienverbilligung ab

Die Frage, ob Berechtigte für die Prämienverbilligung einen Antrag abschicken müssen oder nicht, soll im Rahmen eines bald erwarteten Wirkungsberichts erörtert werden.

Prämienverbilligung ohne Antrag? Vorerst nicht, sagt der Obwaldner Kantonsrat. 
Bild: Bild: Christian Beutler/KEYSTONE

Personen, die Anspruch haben auf individuelle Prämienverbilligung (IPV), sollen keinen Antrag mehr einreichen müssen. Das verlangt eine Motion im Obwaldner Kantonsrat. Die Regierung beantragte dem Rat, die Motion abzulehnen. Er will die Ergebnisse eines Wirkungsberichts abwarten, der in der ersten Hälfte dieses Jahres vorliegen soll.

Motionär Josef Allenbach (SP, Kerns) forderte, dass unabhängig von seiner Motion Massnahmen im Antragssystem ergriffen werden sollen. Auch wenn nach der Präsentation des Wirkungsberichts innert zwei Jahren Massnahmen umgesetzt werden sollen, sei dies eine Ewigkeit für Menschen, die in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Situation von Monat zu Monat schauen müssten, wie sie über die Runde kommen.

Keine Umwandlung in Postulat

SVP und FDP sprachen sich für die Ablehnung der Motion aus. Hanspeter Scheuber (CSP, Kerns) sagte, man solle eine Gesamtschau machen. Guido Cotter (SP, Sarnen) erinnerte daran, dass es viele Leute gebe, die von amtlichen Dokumenten überfordert seien. «Das muss man auch berücksichtigen.»

Regierungsrat Daniel Wyler, in dessen Volkswirtschaftsdepartement die Prämienverbilligung angesiedelt ist, hielt eine Überweisung der Motion als Postulat für wenig sinnvoll: «Wir sind mit dem Wirkungsbericht bereits am Arbeiten.» Man werde alle Verbesserungsmöglichkeiten und Vorschläge unter die Lupe nehmen. Der Kanton müsse ohnehin handeln, da es für die Bearbeitung der Prämienverbilligung eine neue Software brauche.

Der Kantonsrat sprach sich gegen die Umwandlung in ein Postulat aus und lehnte die Motion mit 40 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen ab.

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