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Nidwalden

Kantonsgericht spricht Sicherheitsassistentin der Luzerner Polizei vollumfänglich frei

Bei einem Schwertransport ist ein Töfffahrer mit einem der Begleitfahrzeuge kollidiert. Anders als die Staatsanwaltschaft sieht das Kantonsgericht die Schuld dafür aber nicht bei der Lenkerin des Fahrzeugs, einer Mitarbeiterin der Luzerner Polizei.

88'000 Franken Schadenersatz verlangte der Töfffahrer von der Frau, die vor zwei Jahren jenes Auto lenkte, in dessen Heck er mit hoher Geschwindigkeit knallte (wir berichteten). Beim Unfall, der sich im Rahmen eines Schwertransports bei der Autobahneinfahrt Stans Nord ereignete, zog sich der Mann mehrere Knochenbrüche und Platzwunden zu. Das Nidwaldner Kantonsgericht hat die Klage des Mannes nun aber abgewiesen, wie sich dem Urteilsdispositiv, dem Kurzurteil ohne Begründung, entnehmen lässt.

Somit sieht das Kantonsgericht die Schuld für den Unfall nicht bei der Sicherheitsassistentin der Luzerner Polizei, die sich am Steuer des besagten Begleitwagens befand. Es spricht die 30-Jährige vom Vorwurf der fahrlässigen einfachen Körperverletzung sowie der vorsätzlichen groben Verkehrsregelverletzung frei. Die Nidwaldner Staatsanwaltschaft hatte der Frau hierfür eine bedingte Geldstrafe von 6650 Franken und eine Busse von 1650 Franken auferlegt. Gegen den Strafbefehl hatte die Frau jedoch Einsprache erhoben, weshalb der Fall vorletzte Woche am Kantonsgericht verhandelt wurde.

Töfffahrer habe nach unten geschaut

Dort hatte die Frau argumentiert, nichts falsch gemacht zu haben. Alle andern Verkehrsteilnehmer hätten damals den Weg auf die Überholspur gefunden, als sie mit ihrem Begleitfahrzeug auf Höhe der Einfahrt auf die rechte Autobahnspur fuhr, um diese für den Schwertransporter freizuhalten. Der Töfffahrer hingegen habe seinen Blick in jenem Moment nach unten gerichtet gehabt, sagte die Frau vor dem Gericht. Dass sie ihr Auto auf der Autobahn zum Stillstand gebracht habe, wie es ihr vorgeworfen wurde, dementierte sie.

Für ihre Anwaltskosten erhält die Frau nun knapp 11'000 Franken aus der Kantonskasse. Die Verfahrenskosten von rund 2500 Franken gehen ebenfalls zu Lasten des Kantons. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Berufungsfrist läuft derzeit noch.

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