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Zug

Kantonale Verwaltung Zug kehrt zurück zur Normalität

Die kantonale Verwaltung zieht ein positives Fazit betreffend Umsetzung der Schutzmassnahmen im eigenen Betrieb, welche im Zusammenhang mit der Coronapandemie vom Bundesrat angeordnet wurden. Nun versucht sie, schrittweise wieder zum gewohnten Alltag zurückzukehren.

(mua) Die Coronapandemie stellt die Schweiz seit fast zwei Monaten vor grosse Herausforderungen. Der Bundesrat hat die Einhaltung von Schutzmassnahmen angeordnet. Deren sofortige Umsetzung hat insbesondere auch für viele Betriebe zu Problemen und Unklarheiten geführt. Die kantonale Verwaltung Zug habe versucht, ihre Tätigkeiten in den Regelstrukturen abzuwickeln und zieht eine mehrheitlich positive Bilanz, schreibt die Zuger Finanzdirektion in einer Mitteilung.

Schalter werden bis 8. Juni wieder geöffnet

Die vom Bundesrat festgelegte Lockerung der Schutzmassnahmen hat den Zuger Regierungsrat dazu bewogen, Grundsätze für die schrittweise Rückkehr zum gewohnten Alltag festzusetzen. Er hat entschieden, dass bis spätestens 8. Juni grundsätzlich alle Organisationseinheiten mit Publikumsverkehr wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung stehen sollen. Es ist auch eine schrittweise beziehungsweise Teilöffnung möglich. Die nach wie vor bestehenden Abstand- und die Hygienemassnahmen sind dabei mittels Schutzkonzepten sicherzustellen. «Es ist wichtig, dass wir die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich wieder vollumfänglich erbringen können, gleichzeitig aber alles Nötige dafür tun, dass der optimale Schutz aller Betroffener gewährleistet ist», wird Finanzdirektor Heinz Tännler in der Mitteilung zitiert. Falls eine Öffnung bis 8. Juni nicht überall möglich sei, weil beispielsweise nicht genügend gesundes und nicht gefährdetes Personal zur Verfügung stehe, bestimme der Regierungsrat über die Ausnahme und das weitere Vorgehen, heisst es weiter.

Kantonsmitarbeiter kehren schrittweise zum Arbeitsplatz zurück

Ein weiterer Schritt zur Normalität hat der Regierungsrat auch für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung beschlossen. In den letzten Wochen befand sich ein Grossteil der Mitarbeitenden im Homeoffice. Nun soll eine gestaffelte Rückkehr aller Mitarbeitenden an ihre Arbeitsplätze erfolgen – immer unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregelungen. In einer ersten Phase sollen, wenn immer möglich, mindestens die Hälfte der Büroarbeitsplätze wieder besetzt werden. «Ein Teil der Mitarbeitenden wird weiterhin zu Hause und ein anderer Teil im Büro arbeiten», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler und fügt hinzu: «Am besten erfolgt dies zwischen den Mitarbeitenden alternierend.»

In einer zweiten Phase sollen per 8. Juni so viele Büroarbeitsplätze besetzt werden dürfen, wie es die Abstandsregeln und Schutzkonzepte zulassen. Dies bedingt, dass vermutlich weiterhin ein Teil der Mitarbeitenden zeitweise im Homeoffice arbeiten wird.

Homeoffice und virtuelle Meetings: Arbeitsmodell der Zukunft?

Vor der Coronapandemie war Homeoffice in der kantonalen Verwaltung eher selten. Folglich hat die Anordnung, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten, die Mitarbeitenden und Führungskräfte auf einen Schlag mit einer neuen Arbeitssituation konfrontiert. Dank moderner IT-Infrastruktur sowie den bereits seit längerem geltenden Regelungen betreffend Arbeiten zu Hause und Telearbeit waren die technischen und (personal)rechtlichen Voraussetzungen gegeben. Da an gewissen Orten die Vorteile von Homeoffice erkannt wurden, ist laut Mitteilung durchaus vorstellbar, dass dieses Arbeitsmodell künftig vermehrt eingesetzt wird. «Wir versuchen im Rahmen der Digitalstrategie moderne Arbeitsweisen soweit möglich und sinnvoll zu unterstützen», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler. Die Erfahrungen mit Homeoffice der letzten Wochen werden ausgewertet und daraus die entsprechenden Folgerungen für das künftige Arbeiten der Verwaltung gezogen.

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