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Zug

5 der 8 Betten auf der Intensivstation sind mit Covid-Patienten belegt – alle ungeimpft

Der Zuger Regierungsrat ergreift Massnahmen gegen die steigenden Corona-Infektionen und dehnt per Donnerstag, 2. Dezember, die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugängliche Innenräume aus. Auch in allen Schulklassen ab der Primarstufe gilt eine Maskenpflicht.

Die Coronalage hat sich in den vergangenen Wochen weiter verschlechtert. Der Kanton Zug registriert laut Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion die höchsten täglichen Fallzahlen seit Beginn der Pandemie und auch die Spitalbelastung hat ein besorgniserregendes Niveau erreicht. Der Zuger Regierungsrat hat deshalb eine Ausdehnung der Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume per Donnerstag, 2. Dezember, beschlossen. «Mit diesem bekannten und bewährten Mittel hoffen wir, die Lage stabilisieren zu können, ohne das tägliche Leben zu stark einschränken zu müssen», wird Landammann Martin Pfister in der Mitteilung zitiert.

Maskenpflicht auch im Zertifikatsbereich

Die Maskenpflicht gilt im Kanton Zug neu in öffentlich zugänglichen Innenräumen, bei welchen bisher durch die Zertifikatspflicht darauf verzichtet werden konnte. Dies umfasst unter anderem folgende Einrichtungen und Veranstaltungen:

  • Kulturinstitutionen (Museen, Theater, Bibliotheken, Kinos etc.)
  • Freizeit- und Sportbetriebe (Fitnesscenter, Kletterhallen etc.)
  • Veranstaltungen in Innenräumen (Konzerte, Messen, Sportanlässe etc.)
  • Restaurants, Bars, Clubs (ausser beim Sitzen am Tisch)

Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab zwölf Jahren. Die Massnahme tritt am Donnerstag, 2. Dezember 2021, in Kraft und ist vorerst bis am
20. Februar 2022 (Ende der Sportferien) befristet. Andere Kantone, wie Schwyz, befristen die Massnahmen auf Ende Januar. Dazu Martin Pfister: «Auch wenn die Zahlen nun gebremst werden können, ist nicht von einer deutlichen Entspannung innert 2 Monaten auszugehen. Deshalb wurden die Massnahmen bis 20. Februar befristet – selbstverständlich kann der Regierungsrat aber auch davor weitere Verschärfungen oder Lockerungen beschliessen.»

Während andere Kantone Arbeitgeber dazu auffordern, wo immer möglich auf Homeoffice zu setzen, verzichtet der Kanton Zug darauf. «Der Regierungsrat ist der Meinung, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen die Entwicklung positiv beeinflusst werden kann. Eine Homeofficepflicht wäre eine weitere verschärfende Massnahmen, falls es nötig würde», führt der Gesundheitsdirektor aus.

Ausnahme für Konsumation im Sitzen in Gastronomiebetrieben

Für Gäste von Bars, Clubs und Restaurants gilt eine spezielle Regelung: Sobald die Besucherinnen und Besucher von Gastronomiebetrieben an ihrem Tisch sitzen, dürfen sie die Maske ablegen. Für das Personal der Gastronomiebetriebe gilt die Maskenpflicht ohne Ausnahme.

Maskenpflicht in Schulen ab Primarstufe

Ebenfalls eingeführt wird laut Mitteilung die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen in allen Schulklassen ab der Primarstufe. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Maske dann ablegen, wenn sie am Pult sitzen. In den letzten Wochen konnten sehr viele Ansteckungen in Bildungseinrichtungen festgestellt werden, sodass zusätzlich zu den Reihentests auch wieder die Maskenpflicht nötig wird. «Unser oberstes Ziel ist nach wie vor, dass der Präsenzunterricht aufrechterhalten werden kann und möglichst wenig Schülerinnen und Schüler in Quarantäne müssen», lässt sich Bildungsdirektor Stephan Schleiss in der Medienmitteilung zitieren. Weitergeführt werden die zweimal wöchentlichen Reihentests in den Schulen ab der 4. Primarstufe. Falls es in den unteren Schulstufen zu nachgewiesenen Fällen kommt, werden im Rahmen des Ausbruchsmanagements auch dort Reihentests durchgeführt.

Pflegeheime setzen strenge Massnahmen um

Die beschlossene Maskenpflicht gilt auch für die für Besuchende zugänglichen Bereiche von Pflegeheimen und Spitälern. Die Pflegeheime setzen zudem bereits jetzt strenge Massnahmen durch, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Sie können ihre Schutzkonzepte je nach Situation zusätzlich anpassen. Die Gesundheitsdirektion steht seit Beginn der Pandemie im engen Austausch mit den Pflegeheimen, welche ihre Verantwortung wahrnehmen.

Durch die wirksame Impfung und das Covid-Zertifikat konnten geimpfte, genesene und getestete Personen in den vergangenen Monaten von vielen Freiheiten profitieren. Es ist nun aber deutlich geworden, dass besonders in Innenräumen die Ansteckungsgefahr dennoch nicht unerheblich ist. «Auch wenn nur geimpfte, genesene oder getestete Personen anwesend sind, kann es zu Ansteckungen kommen», so Kantonsarzt Rudolf Hauri. Durch die zusätzliche Maskenpflicht können diese Übertragungen reduziert werden, was vor allem auch das Gesundheitssystem entlasten soll.

Erstimpfung und Booster für Pandemiebekämpfung wichtig

Auch geimpfte Personen können sich zwar mit dem Coronavirus anstecken, sie haben aber zumeist nur einen milden Verlauf. «In den Spitälern und Intensivstationen liegen nach wie vor zum grössten Teil nicht oder unvollständig geimpfte Personen», macht Hauri deutlich. «Aktuell sind fünf der acht IPS-Plätze am Kantonsspital mit Covid-Patienten belegt – alle fünf sind nicht geimpft», erklärt Gesundheitsdirektor Martin Pfister auf Anfrage. «Die Belastung für die Mitarbeitenden in den IPS-Abteilungen ist seit Monaten extrem hoch, noch mehr IPS-Patienten müssen unbedingt vermieden werden.» Noch sei die Verlegung in Spitäler in anderen Kantonen möglich, sei aber bei der Entwicklung der Zahlen gefährdet. «Wichtig ist, dass auch schwer erkrankte oder verunfallte Personen weiterhin in einer hohen Qualität behandelt werden können.»

Laut Lagebeurteilung des Kantonsarztes vom Montag, 29. November, wurden 91'000 Erstimpfungen, 84'000 Zweitimpfungen und 8000 Auffrischimpfungen verabreicht. Sowohl die epidemiologische Lage wie auch die Lage des Contact-Tracing werden als bedrohlich eingestuft, jene der Gesundheitsversorgung als kritisch.

Für geimpfte Personen, bei welchen die letzte Impfung mehr als sechs Monate her ist, ist im Kanton Zug bereits jetzt eine Auffrischimpfung möglich. Die Anmeldung für die Erst- und Auffrischimpfungen ist online (www.corona-impfung-zug.ch) oder per Telefon (041 531 48 00, täglich von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr) möglich.

Reihentests für Betriebe und Organisationen empfohlen

Im Kanton Zug besteht seit März die Möglichkeit, dass Betriebe und Organisationen repetitive Reihentests für ihre Belegschaft durchführen können. Diese Tests werden über die IT-Plattform «Together We Test» der Hirslanden AG abgewickelt, die Reihentests werden mit gepolten Speichelproben durchgeführt. «Die Erfahrungen der letzten Monate mit diesen Reihentests sind sehr positiv – diese helfen mit, infizierte Personen rasch zu identifizieren und Ausbrüche zu verhindern», fasst Pfister zusammen. Allen Unternehmen und Organisationen im Kanton Zug wird eine Teilnahme an diesen Reihentests empfohlen – für die testwilligen Betriebe und Organisationen fallen keine Kosten an. Interessierte Betriebe und Organisationen können sich unter der E-Mail-Adresse covid-testung@zg.ch für repetitive Tests anmelden. Weitere Informationen zu den repetitiven Tests in Betrieben und Organisationen sind auf der kantonalen Corona-Website zu finden.

«Ich verstehe die Coronamüdigkeit in der Gesellschaft – wir alle möchten diese Pandemie schnell hinter uns lassen. Wir sind aber noch einmal an einem kritischen Punkt. Ich bitte alle Zugerinnen und Zuger um ihre Mithilfe und um Verständnis: Bleiben Sie vorsichtig und lassen Sie sich bei Symptomen sofort testen», sagt Martin Pfister abschliessend.

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