Um bei einem Anstieg der Corona-Verdachtsfälle diese weiterhin auch in den Arztpraxen auf Covid-19 zu testen, werden nun die Kapazitäten einzelner Arztpraxen im Kanton Zug entsprechend ausgebaut. Die Anmeldung aufgrund von Krankheitssymptomen erfolgt noch immer beim Hausarzt. «Hat dieser keine Kapazität, kann er den Patienten für den Test an eine Test-Praxis überweisen», erklärt der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister. Die Arztpraxen seien zwar noch nicht überlastet, «aber gut ausgelastet», wie er sagt. Es werde damit gerechnet, dass die Zahl der Verdachtsfälle in den nächsten Tagen und Wochen deutlich ansteigen wird.
Welche Arztpraxen nun aufrüsten, wird gemäss Pfister nicht kommuniziert. «Wir möchten nicht, dass die Leute plötzlich direkt zu einer solchen gehen, ohne sich vorher anzumelden.» Zudem sei es wichtig, dass wirklich nur Leute für einen Test zum Arzt gehen, die Symptome – also Husten und Atembeschwerden mit oder ohne Fieber – haben sowie zusätzlich entweder zur Risikogruppe gehören, im Gesundheitsbereich arbeiten, oder so starke Symptome haben, dass sie hospitalisiert werden müssen. «Wir halten uns hier an die Vorgaben des Bundes», so Pfister.
«Bleiben Sie wenn immer möglich zu Hause»
Flächendeckende Tests von Personen ohne entsprechende Symptome sind gemäss dem Kanton nach wie vor nicht angebracht. Denn dies würde das Risiko, sich mit Covid-19 anzustecken, gar erhöhen.
«Während der Anreise in eine Arztpraxis sowie während des Aufenthalts in dieser, ist das Risiko sich anzustecken, gross.»
Pfister gibt zudem zu Bedenken, dass ein negatives Testresultat nur eine Momentaufnahme ist. «Bereits auf der Heimreise vom Test, kann man sich anstecken.»
Auch bei besonders gefährdeten Personen rät der Kanton von präventiven Tests dringend ab. Diese Gruppe umfasst zum einen ältere Menschen über 65 Jahre, zum anderen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen. «Wir rufen diesen besonders gefährdeten Teil unserer Bevölkerung erneut mit Nachdruck auf: «Bleiben Sie wenn immer möglich zu Hause», macht Pfister deutlich. Insbesondere sollten persönliche Kontakte ausserhalb des eigenen Haushalts auf ein Minimum eingeschränkt werden.
Besuchsverbot auf soziale Einrichtungen ausgedehnt
«Mir ist bewusst, dass diese Situation nicht einfach ist und deutliche Einschränkungen im Alltag nötig sind. Aber nur durch ein gemeinsames Vorgehen können wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen», betont Pfister. Die sozialen Kontakte mit Bekannten und Verwandten sollten in der aktuellen Phase per Telefon oder Internet wahrgenommen werden.
Um diese besonders gefährdeten Gruppen zu schützen, ist das Besuchsverbot im Kanton Zug auf die sozialen Einrichtungen ausgedehnt worden. Dazu gehören etwa Heime oder Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen. Bereits vorher in Kraft gesetzt wurde dieses bei Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Kinderheime und Internate, sofern diese nicht besonders gefährdete Personen beherbergen.
Aktuelle Lage mit einer Hospitalisierung
Im Kanton Zug hat sich die Zahl der Infizierten auf 48 erhöht, wovon eine Person im Zuger Kantonsspital stationär behandelt wird. Fünf Infizierte sind in der Zwischenzeit vollständig genesen.