notifications
Zug

Kanton Zug: Mit E-Trottinetts sicher unterwegs – die Polizei gibt Tipps

E-Trottinetts erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Damit die Lenker und alle Verkehrsteilnehmenden sicher unterwegs sind, gibt es aber einige Regeln zu beachten.
Auf E-Trottinetts sicher unterwegs: Die Zuger Polizei gibt Tipps. (Bild: Zuger Polizei)

Mit einem Elektro-Trottinett gelangt man rasch von A nach B. Sie werden deshalb immer beliebter und zahlreicher. Doch nicht jedermann darf mit diesem Trendfahrzeug fahren. Immer wieder stellen Einsatzkräfte laut Medienmitteilung der Zuger Polizei Lenkerinnen und Lenker fest, die zu jung sind, keinen entsprechenden Führerausweis besitzen oder zu zweit mit dem Elektro-Trottinett unterwegs sind.

Wer solche Fahrzeuge benutzt, sollte die Regeln kennen. So ist es für unter 16-Jährige verboten, mit einem E-Trottinett zu fahren – ausser sie besitzen einen Mofa-Führerausweis. Im Weiteren sind Elektro-Trottinetts, die eine zu starke Leistung aufweisen oder die technischen Vorschriften nicht erfüllen, erst gar nicht erlaubt. Und fahren darf man damit nur auf Strassen oder Radwegen.

So werden E-Trottinetts sicher genutzt

Die neuen Trendfahrzeuge sind nicht nur motorisiert und schnell, sondern auch leise. Das kann im öffentlichen Raum rasch zu gefährlichen Situationen führen. Damit es nicht zu Regelverstössen oder Verkehrsunfällen kommt, werden die Vorschriften rund um das E-Trottinett in Erinnerung gerufen.

  • Maximal eine Person pro Trottinett. Zu zweit fahren, ist nicht erlaubt.
  • Die Nutzung von E-Scootern ist für Personen unter 14 Jahren nicht gestattet.
  • Ab 14 Jahren ist ein Führerausweis Kategorie M (Motorfahrrad) erforderlich.
  • Ab 16 Jahren benötigt man keine spezielle Führerausweiskategorie mehr.
  • Vorder- und Rückbremse, Warnton sowie Vorder- und Rücklicht sind Pflicht.
  • Die maximale Motorenleistung beträgt 0,5 kW und die maximale Geschwindigkeit 20 km/h.
  • Gefahren wird auf Strassen und Radwegen. Wenn ein Radstreifen fehlt, fährt man am rechten Fahrbahnrand.
  • Strassen und Wege mit allgemeinem Fahrverbot, mit Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder sowie Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
  • Sind keine Richtungsanzeiger vorhanden, so müssen z.B. Richtungsänderungen mittels Handzeichen signalisiert werden.
  • Die Geschwindigkeit ist stets den Gegebenheiten anzupassen, sodass jederzeit bis zum Stillstand gebremst werden kann.
  • Das Tragen eines Helms wird empfohlen. (haz)
Kommentare (0)