notifications
Abstimmungen

Ja zur Initiative: Uri will Raubtieren an den Kragen

Deutliche Zustimmung zur kantonalen Volksinitiative «Zur Regulierung von Grossraubtieren im Kanton Uri»: 70,2 Prozent spricht sich für die Anpassung der Kantonsverfassung aus.
Die Regulierung von Grossraubtieren kommt nun in die Urner Kantonsverfassung. (Bild: PHOTOPRESS/WWF)

Florian Arnold

«Der Kanton erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten.» Diese beiden Sätze werden neu in der Urner Kantonsverfassung stehen. Dies wollten 70,2 Prozent der Urner (6061 Ja zu 2570 Nein). Die Stimmbeteiligung lag bei 33,6 Prozent.

Forderungen gingen noch weiter

Im August 2017 reichte das Initiativkomitee 3188 Unterschriften für die entsprechende Volksinitiative ein. Allerdings waren die Forderungen weitreichender, als der nun angepasste Verfassungsartikel. So verlangten die Initianten ein Verbot für die Einfuhr und Freilassung von Grossraubtieren sowie die Förderung des Grossraubtierbestands.

Dies wäre allerdings nicht mit dem Bundesrecht vereinbar gewesen, wie das Bundesamt für Justiz abklärte. Die restlichen Aspekte der Initiative wurden «im Sinne des Günstigkeitsprinzips als mit höherrangigem Recht vereinbar» taxiert. Der Landrat folgte der Einschätzung des Bundesamts grossmehrheitlich und hiess deshalb die gültigen Teile der Initiative gut. Diese wurden nun dem Volk vorgelegt.

Heutiges Gesetz erfüllt bereits vieles

Allerdings erfüllt die geltende Gesetzgebung bereits grösstenteils die neuen Forderungen. Zudem lässt die Bundesgesetzgebung den Kantonen keinen Spielraum, um eine eigene Grossraubtierpolitik zu betreiben. Die Möglichkeit für kantonale Regelungen sei äusserst klein, heisst es in den Abstimmungsunterlagen. «Trotzdem möchte der Landrat in der Kantonsverfassung ein Zeichen setzen – gerade im Hinblick auf die sich abzeichnenden Änderungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung soll ein möglicher zusätzlicher Handlungsspielraum des Kantons ausgeschöpft werden.»

Die Initianten wiesen auf die Auswirkungen hin, die Grossraubtiere auf die Nutztierhaltung und den Wildbestand hätten. Es seien die Schafrisse durch den Wolf, die verunsichern und Angst machen, die Schwierigkeiten mit den Herdenschutzmassnahmen auf den Alpen, der (negative) Einfluss des Luchses auf seine Hauptbeutetiere Gämse und Reh oder allgemein die Schäden für die Berglandschaft, die Jagd und auch den Tourismus. Mit Hilfe der Initiative solle erreicht werden, dass der Kanton sämtliche ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel ergreife, um gegen Grossraubtiere vorzugehen.

Kommentare (0)