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Uri

Kanton Uri verhängt Ausgangsbeschränkung für über 65-jährige Personen

Per Donnerstagabend ab 18 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung für Personen über 65 Jahren für das gesamte Kantonsgebiet. Abgesehen von wenigen Ausnahmen dürfen sie das Haus nicht mehr verlassen.
Ab Donnerstagabend gilt im Kanton Uri eine Ausgangssperre für Senioren. (Keystone)

Lucien Rahm

Wie der Kantonale Führungsstab (Kafur) am Donnerstag in einer Mitteilung bekanntgab, gilt seit Donnerstag um 18 Uhr eine Ausgangsbeschränkung für Personen über 65 Jahre im gesamten Kantonsgebiet. Konkret heisst das: Diese Personen dürfen das Haus oder die Wohnung nicht mehr verlassen. Ausgenommen sind Arztbesuche nach telefonischer Vorabsprache, Bestattungen im engsten Familienkreis oder die Ausübung von «systemrelevanten Funktionen des Gesundheitswesens».

Lebensmitteleinkäufe und andere dringende Besorgungen müssen somit durch Angehörige, Nachbarn oder den Freiwilligendienst des Schweizerischen Roten Kreuzes Uri vorgenommen werden. Die Lieferungen dürfen dabei nur bis zur Haustüre erfolgen. Erlaubt sind jedoch nach wie vor Spaziergänge: Allein oder zu zweit sind solche während maximal zwei Stunden pro Tag zulässig. Darin eingeschlossen ist auch das Ausführen von Haustieren.

Grund für den drastischen Schritt: Die Über-65-Jährigen würden sich nicht an die aktuellen Vorgaben halten und trotz Weisungen in Einkaufshäuser gehen, begründete der Kanton Uri die Massnahme am Donnerstag gegenüber SRF. In den Fussgängerzonen würden sie ausserdem die Sicherheitsabstände nicht einhalten. Die Polizeipräsenz werde nun massiv erhöht, vor allem vor den Einkaufszentren und in den Fussgängerzonen.

«Da müssen wir jetzt durch»

Von der Einschränkung betroffen ist auch der Erstfelder Geni Wipfli. «Ich war zuerst schon ein wenig schockiert, als ich davon in den sozialen Medien erfahren habe», sagt der 72-Jährige. Aber wenn man noch Schlimmeres verhindern will, seien solche Massnahmen nötig. «Da müssen wir jetzt durch.» Beruhigend ist für Wipfli, dass für ihn bis zu zweistündige Spaziergänge noch möglich sind. Er werde nun wohl jeweils alleine etwas an die frische Luft gehen.

Da in der Mitteilung vom Kanton nur die Rede von Spaziergängen ist, verzichtet Wipfli nun auf die Benützung seines Velos. Auf diesem ist er sonst viel unterwegs. «Das tut schon etwas weh.» Eine letzte Fahrt habe er daher am Donnerstag noch kurz gemacht. Für Essensnachschub hat er schon gesorgt: Die Einkäufe werde für ihn und seine Frau fortan die Tochter erledigen.

Weiter hat der Kafur am Donnerstag mitgeteilt, dass in Uri inzwischen sieben Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind. Weil sich diese Zahl rasch ändern kann, schreibt der Kantonale Führungsstab, dass es sich dabei um den Stand von Donnerstagmittag um 12 Uhr handelt. An die Bevölkerung unter 65 Jahre richtet der Kafur zudem den dringenden Appell:

  • Beschränken Sie Häufigkeit und Dauer Ihrer Einkäufe auf das notwendige Minimum.
  • Halten Sie immer und überall einen Abstand von mindestens zwei Metern zur nächsten Person ein.
  • Bleiben Sie zu Hause, es sei denn, sie müssen Einkäufe tätigen oder zur Arbeit gehen.
  • Verzichten Sie auf jegliche Hausbesuche bei Personen über 65 Jahre. Rufen Sie stattdessen häufiger an, um den wichtigen Kontakt aufrechtzuerhalten und zu pflegen.

Der Kafur wird die Einhaltung dieser Massnahmen mit Hilfe der Polizei konsequent überwachen und durchsetzen, heisst es in der Mitteilung weiter. Derzeit treffe sich der Kafur täglich zum Lagerapport. Dort werden die aktuelle Lage und die erforderlichen Massnahmen durch die zuständigen Fachgremien dargelegt und besprochen. Der Kafur informiert nach jedem Rapport mit Medienmitteilungen und Newsletters über die aktuelle Lage.

Bund gibt grünes Licht

Am Donnerstag war zunächst unklar, ob der Kanton Uri mit der Ausgangssperre für Über-65-Jährige gegen die Notverordnung des Bundesrats verstösst. Denn dort heisst es nur, dass besonders gefährdete Personen zu Hause bleiben sollen. Doch der Bund, mit dem der Schritt nicht abgesprochen war, stützt das Verbot: Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Kantone eine Ausgangssperre für Personen ab 65 Jahren erlassen, schreibt das Bundesamt für Justiz auf Anfrage der NZZ.

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