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Uri

Kanton Uri führt Audit im Fall Ignaz Walker weiter

Der Regierungsrat hat entschieden, die Administrativuntersuchung zu Fragen der Ausstandspflicht im Fall Walker weiterzuführen. Dazu wird eine externe Fachperson beauftragt. Auch die Medienberichterstattung soll untersucht werden.
Die Regierung will auch die mediale Berichterstattung über den Fall Walker aufarbeiten. (Bild: Pius Amrein, Altdorf, 18. April 2016)

Bruno Arnold

Im März 2015 hat der Urner Regierungsrat den ehemaligen Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster, Baar, als unabhängigen Experten beauftragt, einen Bericht hinsichtlich der Verletzung von Ausstandspflichten im Strafverfahren gegen Ignaz Walker zu verfassen.

Im Bericht sollte insbesondere geklärt werden, ob vorgesetzte Personen einen involvierten Polizisten – Polizist M.* – allenfalls als befangen erklären und vom Verfahren hätten befreien müssen, weil er zuvor in einen juristischen Streit mit Walker verwickelt gewesen war.

Noch zwei Fragen zu beantworten

In seinem Bericht vom 30. August 2015 hat Uster fünf von sieben gestellten Fragen beantwortet. Er empfahl zudem, die Fragen zum Ausstand wegen einer möglichen Wechselwirkung zum hängigen Strafverfahren erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu klären. Der Regierungsrat ist dieser Expertenmeinung gefolgt, sodass die folgenden Fragen noch nicht beantwortet sind:

  1. Wäre im vorliegenden Fall ein Ausstand von M*. angezeigt gewesen?
  2. War es vertretbar, im Sinne einer Interessenabwägung zu entscheiden, dass M.* weiterhin fallbezogene kriminaltechnische Tätigkeiten ohne persönlichen Kontakt zu Ignaz Walker ausführen kann?

Im Oktober 2015 wurde der damalige Urner Polizeikommandant, Reto Habermacher, vom Stiftungsrat des Schweizerischen Polizeiinstituts (SPI) zum neuen Direktor des SPI mit Stellenantritt per 1. Oktober 2016 gewählt. Mit Nachricht vom selben Tag teilte Uster dem Regierungsrat mit, dass er sein Mandat niederlege. Dies, weil er den Stiftungsrat präsidiere, dem Habermacher künftig unterstellt sein werde.

Externe Fachperson soll Fragen beantworten

Mit Urteil vom 21. November 2018 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Walker abgewiesen und den Schuldspruch bestätigt. Damit ist das Strafverfahren gegen Walker rechtskräftig abgeschlossen.

«Im Rahmen der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses hat der Regierungsrat bereits in Aussicht gestellt, dass die Untersuchung nach Abschluss des Strafverfahrens wieder aufgenommen wird», heisst es in einer am Mittwoch veröffentlichten Medienmitteilung. «Er hat nun am 18. Dezember entschieden, dass das Audit weitergeführt wird. Eine externe Fachperson soll beauftragt werden, die offenen Fragen zu klären.» Mit dem Vollzug beauftragt wurde die Sicherheitsdirektion. «Damit löst die Regierung ihr Versprechen ein, den Fragen des Audits nachzugehen, sobald der Fall abgeschlossen ist», sagt Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti.

Weisungen wurden präzisiert

Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass sich die Zuständigkeiten mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) geändert haben, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Seit dem 1. Januar 2011 ist die rechtskonforme Anwendung der Ausstandsbestimmungen im Rahmen der gerichtspolizeilichen Tätigkeit der Kantonspolizei von den Strafbehörden, das heisst von der Staatsanwaltschaft, zu gewährleisten. Die Ausstandsgründe richten sich inhaltlich nach den Ausstandsbestimmungen der StPO.

Im Weiteren habe die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die neue Regelung in der StPO eine Weisung zu den Ausstandsregeln der Artikel 56 bis 60 der StPO erlassen, die auch das Vorgehen im Zusammenhang mit Ausstandsfragen bei der Polizei, soweit sie gerichtspolizeilich tätig ist, präzisiert, schreibt die Regierung.

Mediale Berichterstattung aufarbeiten

«Mit dem rechtskräftigen Urteil ist auch der Zeitpunkt gekommen, die mediale Berichterstattung über den Fall aufzuarbeiten», heisst es in der Mitteilung weiter. «Die Regierung will anfangs 2019 einen Auftrag für eine medienwissenschaftliche Analyse erteilen.» Dann werde weiter informiert.

* Name der Redaktion bekannt

Ignaz Walker tritt seine Haftstrafe im Gefängnis Grosshof in Kriens an

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