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Nidwalden

Kanton Nidwalden nimmt ab April Gesuche entgegen

Der Regierungsrat will das vom Landrat beschlossene Härtefallgesetz rasch umsetzen. Derzeit werden die Grundlagen erarbeitet. Der Rahmenkredit beträgt 3 Millionen Franken.
Der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger. (Bild: Urs Flüeler/Keystone)

Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch das kantonale Covid-19-Härtefallgesetz und einen Rahmenkredit von netto 3 Millionen Franken in erster Lesung beschlossen. Sofern gegen das Gesetz nicht das Referendum ergriffen wird, tritt es am 19. April in Kraft. Abgestützt darauf sowie auf die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes, die per 8. Februar in Kraft getreten ist, will der Nidwaldner Regierungsrat nun zeitnah eine kantonale Verordnung mit den Rahmenbedingungen für die Umsetzung beschliessen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Wie im Vorjahr sollen Unternehmen unterstützt werden, welche die vom Bund festgelegten Kriterien erfüllen und aufgrund von Einschränkungen und Auswirkungen rund um die Covid-19-Pandemie substanzielle Umsatzeinbussen verzeichnen. Der Bund wird sich erneut finanziell am Härtefallprogramm beteiligen.

Regierungsrat sieht von Verschärfungen ab

Gemäss einer ersten Diskussion im Regierungsrat ist geplant, dass Gesuche für die Zeitperioden Januar bis März sowie April bis Juni eingereicht werden können. Den Unternehmen, welche die vom Bund vorgegebenen Härtefallkriterien erfüllen, sollen ungedeckte Kosten in diesen beiden Quartalen mit A-fonds-perdu-Beiträgen entschädigt werden. Die Gesucheingabe für das erste Quartal startet in der ersten Aprilhälfte. Von kantonalen Verschärfungen gegenüber den Bundesvorgaben will der Regierungsrat absehen. Die definitive Verordnung wird er Mitte März erlassen.

Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Lage und angesichts der vom Bundesrat in Aussicht gestellten Lockerungen, rechnet Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger beim neuen Härtefallprogramm mit einer geringeren Nachfrage als noch 2021: «Grundsätzlich ist die Nidwaldner Wirtschaft fit. Sehr viele Unternehmen konnten sich gut bis sehr gut vom grossen Corona-Einbruch erholen. Allerdings ist dies nicht in allen Branchen der Fall», wird er in der Mitteilung zitiert. Insbesondere in der Tourismusbranche, im Eventbereich oder bei den Schaustellerbetrieben werde die erhoffte Normalisierung erst mit Verspätung eintreten.

188 Unternehmen erhielten 2021 total 37 Millionen Franken

Die letzten Gesuche des Härtefallprogramms 2021 sind von der kantonalen Entscheidungskommission Ende Januar beurteilt worden. Die Gesuchsteller werden in den nächsten Tagen darüber informiert. Damit ist das Härtefallprogramm 2021 – abgesehen von den teils noch laufenden Verfahren – abgeschlossen. Total wurden 37 Millionen Franken an 188 Unternehmen gesprochen.

Rückblickend zieht Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger ein positives Fazit. Sämtliche Gesuche seien im Rahmen einer Einzelfallprüfung analysiert worden. Die Unternehmen hätten angemessene Härtefallentschädigungen erhalten. «Das Augenmerk lag auch darauf, Unter- und Überentschädigungen zu vermeiden», so Filliger. «Gemäss den zahlreichen Rückmeldungen ist uns dies gut gelungen.» (cgl)

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