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Nidwalden

Kanton bezahlt weiterhin 10 Franken pro Hektar und Güllenabgabe für Schleppschläuche

Der Bund setzt die finanzielle Unterstützung für das Ausbringen von Gülle mittels Schleppschläuchen nun doch fort. Deswegen belässt der Kanton Nidwalden seinen Beitrag anders als zunächst geplant auf dem früheren Niveau.
Mit dem Einsatz dieser Schleppschläuche treten beim Gülle ausbringen weniger Ammoniak und Gerüche aus. (Bild: PD)

(spe) Dank des Einsatzes von sogenannten Schleppschläuchen werden beim Gülle ausbringen Ammoniak- und Geruchsemissionen reduziert. Der Bund setzt die Förderung dieser Technik nun doch fort. Ursprünglich hätte der Bund seine Unterstützung von 30 Franken pro Hektar und Güllenabgabe Ende 2019 beendet. Nach einem Vorstoss im Parlament werden die Zahlungen nun doch bis zur Einführung des Obligatoriums 2022 fortgesetzt.

Die Nidwaldner Regierung hatte nach der Ankündigung des Zahlungsendes durch den Bund die Erhöhung des Kantonsbeitrags für die Jahre 2020 und 2021 von 10 auf 20 Franken beschlossen. Da der Bund die Schleppschlauch-Technik nun doch weiterhin unterstützt, belässt der Kanton seinen Beitrag bei 10 Franken. Dies hat der Regierungsrat entschieden, wie die Staatskanzlei des Kantons Nidwalden am Mittwoch meldet. «Weil der Bund inzwischen an seiner Unterstützung festhält, ist aus unserer Sicht auch auf kantonaler Stufe eine Rückkehr zur bisherigen Regelung vertretbar», lässt sich Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen zitieren.

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