notifications
Parlament

Kanton Luzern will Parlamentsmitgliedern bei Kinderbetreuung helfen

Der Kanton Luzern soll sich an der Kinderbetreuung während der Ratstätigkeit von Parlamentsmitgliedern finanziell beteiligen. Der Regierungsrat hat im revidierten Parlamentsrecht eine entsprechende Änderung aufgenommen.
Bild: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Ein politisches Mandat soll mit den Familienaufgaben vereinbar sein, hält die Regierung in ihrem Bericht ans Parlament fest, den sie am Montag veröffentlichte. Mitglieder des Kantonsrats sollen daher künftig unter gewissen Voraussetzungen Betreuungsbeiträge erhalten, wie es bereits bei den Kantonsangestellten der Fall ist.

Dafür schafft der Kanton nun eine rechtliche Grundlage. Beitragsberechtigte Ratsmitglieder dürfen mit Betreuungsbeiträgen zwischen 1000 und 3100 Franken pro Jahr rechnen. Die Regierung geht gehen davon aus, dass nur drei bis fünf Ratsmitglieder diese Beiträge beantragen werden.

Die Teilrevision des Parlamentsrechts aus dem Jahr 2015 beinhaltet weitere Anpassungen zur Klärung von Strukturen und Abläufen sowie der Erhöhung der Effizienz des Rats. So wird etwa die März- und die Juni-Session um einen Tag verlängert, um fixe Reservetage zu erhalten. Gleichzeitig wird die Mittagspause um eine halbe Stunde gekürzt und dauert neu von 12 bis 13.30 Uhr.

Wegen zunehmender Geschäftslast sollen die Sitzungen zudem eine halbe Stunde früher beginnen, also um 8.30 Uhr und in der Regel bis 17.30 Uhr dauern.

Lockerung bei Amtsgeheimnis

Festgehalten wird in der Vorlage zudem, dass künftig sämtliche Fraktionen in den Kommissionen vertreten sein sollen. Einen Paradigmenwechsel gibt es beim Amtsgeheimnis im Bezug auf die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK).

Neu müssen sich Mitglieder des Regierungsrates und das Verwaltungspersonal bei Befragungen nicht mehr zuerst vom Amtsgeheimnis entbinden lassen. Sie können vollumfänglich Auskünfte erteilen und Einsicht in Akten gewähren.

Keine Veränderungen enthält die Vorlage im Bezug auf die Erfahrungen aus der Covid-Pandemie. Dazu waren verschiedene politische Vorstösse überwiesen worden, die etwa die Sicherstellung politischer Prozesse in Krisenzeiten und die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Sessionen in Ausnahmefällen fordern.

Die Regierung habe entschieden, diese beiden Themen aufgrund des Umfangs und der Komplexität separat zu behandeln. Dies erfolge im Rechenschaftsbericht zur Covid-Pandemie, der dem Parlament gleichzeitig mit der Revision unterbreitet werden soll.

Dies hatten die Grünen in der Vernehmlassung bemängelt. Sie lehnten die Vorlage ab, weil diese in ihren Augen wichtige Verbesserungen für einen zeit- und krisengerechten Parlamentsbetrieb nicht enthielt. Das Parlament wird das revidierte Parlamentsrechts in der Januar-Session 2023 beraten. (sda)