Kriminalität

Kanton Luzern will im Kampf gegen Konkursbetrüger aufrüsten

Luzerner Konkurs- und Betreibungsbeamte müssen sich künftig nicht mehr vom Amtsgeheimnis entbinden lassen, wenn sie Straftaten entdecken. Der Regierungsrat legt nun eine entsprechende Gesetzesänderung vor.
Entdecken Luzerner Betreibungsbeamte Unregelmässigkeiten in Akten, sollen sie künftig Strafanzeige einreichen dürfen.
Foto: Symbolbild: Christian Beutler/Keystone

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