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Integration

Kanton Luzern weitet Unterstützung für ukrainische Geflüchtete aus

Trotz dem rückkehrorientierten Schutzstatus S sollen Jugendliche aus der Ukraine eine Lehre beginnen und auch abschliessen können.

Noch vor wenigen Wochen hat sich Guido Graf Sorgen gemacht um die berufliche Integration der Ukrainerinnen und Ukrainer im Kanton Luzern – und zwar wegen des Status S. Weil dieser rückkehrorientiert ist, sind kaum Integrationsmassnahmen vorgesehen. Der Bund hat den Schutzstatus S aber bis ins nächste Jahr verlängert, was der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor in einem Interview mit unserer Zeitung folgendermassen kommentierte: «Ich habe grosse Bedenken, dass wir so die Integration der Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt verschlafen.»

Ukrainische Jugendliche können künftig eine Lehre in der Schweiz beginnen und dürfen bis zu deren Ende hierbleiben.
Bild: Bild: Manuela Jans-Koch (Luzern, 2. 6. 2022)

In der Zwischenzeit ist man einen Schritt weiter. Der Bundesrat hat beschlossen, dass Jugendliche mit Schutzstatus S in der Schweiz eine Berufslehre anfangen und auch abschliessen können. Damit kam er einer Forderung nach, die auch der Mitte-Regierungsrat Graf erhoben hatte. Am Mittwoch kündigte der Kanton Luzern seinerseits an, die Massnahmen bei der Sprachförderung, dem Zugang zum Arbeitsmarkt und bei der beruflichen Grundbildung zu erweitern.

Ausreisefristen können verlängert werden

Um die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S zu fördern, werden nun mehrere Angebote für sie geöffnet, etwa das Basisjahr des Integrationsbrückenangebots des Zentrums für Brückenangebote oder die Integrationsvorlehre. Zudem stehen den Geflüchteten die Angebote des Beratungs- und Informationszentrums für Bildung und Beruf zur Verfügung. Hinzu kommen externe Angebote von der Caritas, dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk Zentralschweiz und von WAS wira. Diese sind verfügbar, sobald das Sprachniveau A2 erreicht worden ist.

Der Bund unterstützt die Kantone bei der Finanzierung solcher Angebote mit 3000 Franken pro schutzbedürftiger Person. «Sofern sich die Situation in der Ukraine nicht grundlegend ändert, wird er die Unterstützungsmassnahmen bis März 2024 aufrechterhalten», heisst es in der Mitteilung. Sollte der Schutzstatus S während einer Lehre aufgehoben werden, kann die Ausreisefrist für die betroffene Person bis zum Lehrabschluss verlängert werden. «Die Lernenden und die Lehrbetriebe müssen in diesem Fall einen Antrag mit einer Bestätigung der Fortführung des Lehrvertrages an das Staatssekretariat für Migration stellen», schreibt der Kanton.

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